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Massive Abholzungsaktion am Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Ginnheim und Eschersheim

Vorlagentyp: V
29 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 19.02.2015, V 1270 entstanden aus Vorlage: OF 886/9 vom 31.01.2015

Betreff: Massive Abholzungsaktion am Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Ginnheim und Eschersheim Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten:

  1. War er über die durchgeführte Abholzung von Bäumen entlang der Main-Weser-Bahnstrecke im o. g. Bereich zuvor informiert worden?
  2. Bewertet der Magistrat das Abholzen der Bäume als routinemäßige Aktion im Rahmen der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht gemäß § 1 Haftpflichtgesetz? Falls ja: Wie kommt er zu dieser Auffassung?
  3. Teilt der Magistrat die Auffassung, dass die gefällten Bäume der Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main (Baumschutzsatzung) unterliegen (vergleiche dort § 1) und daher Fällgenehmigungen hätten beantragt werden müssen, unter Vorlage eines Lageplans mit Einzeichnung der zu fällenden Bäume und Angaben zur Baumart, dem Stammumfang in einem Meter Höhe und der Höhe des Baumes (vergleiche §§ 2 und 3 Absatz 2 der Baumschutzsatzung)?
  4. Falls der Magistrat der Auffassung sein sollte, die Bäume oder einzelne der gefällten Bäume hätten der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" unterstanden: Wie kann er beurteilen, ob die Fällungen als Maßnahmen der Verkehrssicherung ausnahmsweise genehmigungsfrei durchgeführt werden konnten (vergleiche §§ 4 Ziffer 10, 5 Ziffer 5 der Verordnung).
  5. Sind ge mäß § 4 der Baumschutzsatzung entsprechende Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen vorgesehen? Begründung: Eingriffe in den Baumbestand des Frankfurter Stadtgebiets sind grundsätzlich unerwünscht und bedürfen jeweils einer sorgfältig zu prüfenden Begründung. Dies ist naturgemäß nur möglich, wenn die zuständige Behörde zuvor von der beabsichtigten Fällaktion in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt bei öffentlichen Trägern ebenso wie bei Privatpersonen. Im Hinblick auf die durch solche zahlenmäßig erheblichen Fällaktionen in der Nachbarschaft häufig entstehenden Irritationen ist die Unterrichtung der betroffenen Ortsbeiräte wünschenswert. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass Frankfurt zur "Stadt des Baumes 2014" erklärt wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 31. Januar 2015OFOF 886/9Massive Abholzungsaktion am Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Ginnheim und EschersheimOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 19. Februar 2015Sie sind hier
    VV 1270Massive Abholzungsaktion am Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Ginnheim und Eschersheim
    Anfrage
  3. 20. April 2015STST 607Massive Abholzungsaktion am Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Ginnheim und EschersheimStellungnahme
  4. 18. Juni 2015OFOF 946/9Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen am Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Ginnheim und EschersheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 2. Juli 2015OMOM 4357Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen am Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Ginnheim und EschersheimDirektanregung
  6. 24. August 2015Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1252Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen am Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Ginnheim und EschersheimStellungnahme
  7. 21. Oktober 2015OFOF 993/9Massive Abholzungsaktion am Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Ginnheim und EschersheimOrtsbeiratsantrag · FDP

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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