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Massive Abholzungsaktion am Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Ginnheim und Eschersheim

Vorlagentyp: OFFDP
29 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Ginnheim und Eschersheim Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob er (das Umweltamt) dieser Abholzung zugestimmt hat; ggf. mit welchen Auflagen; ob im Umfang entsprechende Ersatzanpflanzungen wann und wo vorgesehen sind; warum der Ortsbeirat 9 nicht, und zwar mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf, über die beabsichtigte Aktion informiert wurde. Begründung: Massive Eingriffe in den Baumbestand können nur befürwortet werden, wenn diese in einem zeitlichen Vorlauf einleuchtend begründet werden. Dies gilt umso mehr, als Frankfurt gerade erst zur "Stadt des Baumes 2014" erklärt wurde.

Inhalt

Antrag vom 31.01.2015, OF 886/9

Betreff: Massive Abholzungsaktion am Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Ginnheim und Eschersheim Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob er (das Umweltamt) dieser Abholzung zugestimmt hat; ggf. mit welchen Auflagen; ob im Umfang entsprechende Ersatzanpflanzungen wann und wo vorgesehen sind; warum der Ortsbeirat 9 nicht, und zwar mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf, über die beabsichtigte Aktion informiert wurde.

Begründung: Massive Eingriffe in den Baumbestand können nur befürwortet werden, wenn diese in einem zeitlichen Vorlauf einleuchtend begründet werden. Dies gilt umso mehr, als Frankfurt gerade erst zur "Stadt des Baumes 2014" erklärt wurde.Beratung im Ortsbeirat: 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 31. Januar 2015Sie sind hier
    OFOF 886/9Massive Abholzungsaktion am Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Ginnheim und Eschersheim
    Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 19. Februar 2015VV 1270Massive Abholzungsaktion am Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Ginnheim und EschersheimAnfrage
  3. 20. April 2015STST 607Massive Abholzungsaktion am Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Ginnheim und EschersheimStellungnahme
  4. 18. Juni 2015OFOF 946/9Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen am Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Ginnheim und EschersheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 2. Juli 2015OMOM 4357Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen am Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Ginnheim und EschersheimDirektanregung
  6. 24. August 2015Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1252Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen am Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Ginnheim und EschersheimStellungnahme
  7. 21. Oktober 2015OFOF 993/9Massive Abholzungsaktion am Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen Ginnheim und EschersheimOrtsbeiratsantrag · FDP

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 38 · 19.02.2015
TO I, TOP 15
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1270 2015 Die Vorlage OF 886/9 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten: 1. War er über die durchgeführte Abholzung von Bäumen entlang der Main Weser Bahnstrecke im oben genannten Bereich zuvor informiert worden? 2. Bewertet der Magistrat das Abholzen der Bäume als routinemäßige Aktion im Rahmen der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht gemäß § 1 Haftpflichtgesetz? Falls ja: Wie kommt er zu dieser Auffassung? 3. Teilt der Magistrat die Auffassung, dass die gefällten Bäume der Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main (Baumschutzsatzung) unterliegen (vergleiche dort § 1) und daher Fällgenehmigungen hätten beantragt werden müssen, unter Vorlage eines Lageplans mit Einzeichnung der zu fällenden Bäume und Angaben zur Baumart, dem Stammumfang in einem Meter Höhe und der Höhe des Baumes (vergleiche §§ 2 und 3 Absatz 2 der Baumschutzsatzung)? 4. Falls der Magistrat der Auffassung sein sollte, die Bäume oder einzelne der gefällten Bäume hätten der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" unterstanden: Wie kann er beurteilen, ob die Fällungen als Maßnahmen der Verkehrssicherung ausnahmsweise genehmigungsfrei durchgeführt werden konnten (vergleiche §§ 4 Ziffer 10, 5 Ziffer 5 der Verordnung). 5. Sind gemäß § 4 der Baumschutzsatzung entsprechende Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen vorgesehen? Begründung: Eingriffe in den Baumbestand des Frankfurter Stadtgebiets sind grundsätzlich unerwünscht und bedürfen jeweils einer sorgfältig zu prüfenden Begründung. Dies ist naturgemäß nur möglich, wenn die zuständige Behörde zuvor von der beabsichtigten Fällaktion in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt bei öffentlichen Trägern ebenso wie bei Privatpersonen. Im Hinblick auf die durch solche zahlenmäßig erheblichen Fällaktionen in der Nachbarschaft häufig entstehenden Irritationen ist die Unterrichtung der betroffenen Ortsbeiräte wünschenswert. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass Frankfurt zur "Stadt des Baumes 2014" erklärt wurde."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

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