Lärmschutz an der A 5 im Bereich Praunheim - Auswirkungen der Ausbauplanungen
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Auskunftsersuchen vom 09.03.2010, V 1244 entstanden aus Vorlage: OF 671/7 vom 20.02.2010
Betreff: Lärmschutz an der A 5 im Bereich Praunheim - Auswirkungen der Ausbauplanungen Entlang der A 5 im Bereich Praunheim ist ein Lärmschutzwall geplant, der planungsrechtlich mit dem Bau des Riederwaldtunnels verbunden ist, da der Erdaushub aus dem Tunnelbau hier Verwendung finden soll. Da der Bau des Riederwaldtunnels nun bevorsteht, haben die Praunheimerinnen und Praunheimer die berechtigte Hoffnung, dass mit dem Bau des Lärmschutzwalls bald begonnen werden kann. Mittlerweile wurde bekannt, dass die A 5 in diesem Bereich nun doch erweitert werden soll. Bislang wurden in Stoßzeiten ja nur die Standstreifen genutzt, so dass der Bund sich vor der Errichtung neuer Lärmschutzanlagen drücken konnte. Aus den Ausbauplänen würde sich die Pflicht für einen umfassenden Lärmschutz ergeben. Allerdings ist angesichts der langfristigen Planungen in den nächsten Jahren nicht mit der Umsetzung der Ausbaupläne zu rechnen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welche Auswirkungen haben die Ausbauplanungen für den geplanten Lärmschutz entlang der A 5?
- Wann rechnet der Magistrat mit dem Baubeginn für den Lärmschutzwall?
- Kann der Lärmschutzwall trotz des Ausbaus in der geplanten Form errichtet werden?
- Ergeben sich aus den Ausbauplanungen Konsequenzen für die Lärmminderung durch den Lärmschutzwall? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2010OFOF 671/7Lärmschutz an der A 5 im Bereich Praunheim - Auswirkungen der AusbauplanungenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. März 2010Sie sind hierVV 1244Lärmschutz an der A 5 im Bereich Praunheim - Auswirkungen der AusbauplanungenAnfrage
- 2. Juni 2010Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 765Lärmschutz an der A 5 im Bereich Praunheim - Auswirkungen der AusbauplanungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen