Lärmschutz an der A 5 im Bereich Praunheim - Auswirkungen der Ausbauplanungen
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2010, ST 765
Betreff:
Lärmschutz an der A 5 im Bereich Praunheim - Auswirkungen der Ausbauplanungen
zu 1.: Das Hessische Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) Frankfurt hat hierzu am 22.03.2010 Folgendes mitgeteilt: "…beim Ausbau der Autobahn A 5 zwischen der Anschlussstelle Friedberg und dem Nordwestkreuz Frankfurt handelt es sich um eine Baumaßnahme, die unabhängig vom Projekt "Riederwaldtunnel“ in dem Gebiet geplant und durchgeführt wird.“
zu 2.: Nach der genannten Mitteilung rechnet der Magistrat, dass die Erdaushubarbeiten im Rahmen des Projektes "Riederwaldtunnel“ für die Errichtung des schallmindernden Erdwalls entlang der Autobahn A5 im Spätsommer 2010 beginnen werden.
zu 3.: Der geplante Erdwall bleibt als Abschirmung des Autobahnlärms unverändert. Dennoch ist im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bezüglich des Ausbaus der Autobahn A5 mit einer Änderung der endgültigen Ausführung der Lärmschutzanlagen zu rechnen.
zu 4.: Beim Ausbau der Autobahn A5 wird der Vorhabensträger künftig verpflichtet sein, die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen nach der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16.BImSchV) umzusetzen. Dies bedeutet, dass eine Minderung der bestehenden Lärmbelastung für die Bewohner der Siedlung Praunheim vorausgesetzt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2010OFOF 671/7Lärmschutz an der A 5 im Bereich Praunheim - Auswirkungen der AusbauplanungenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. März 2010VV 1244Lärmschutz an der A 5 im Bereich Praunheim - Auswirkungen der AusbauplanungenAnfrage
- 2. Juni 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 765Lärmschutz an der A 5 im Bereich Praunheim - Auswirkungen der AusbauplanungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab