Lärmschutz an der A 5 im Bereich Praunheim - Auswirkungen der Ausbauplanungen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Entlang der A 5 im Bereich Praunheim ist ein Lärmschutzwall geplant, der planungsrechtlich mit dem Bau des Riederwaldtunnels verbunden ist, da der Erdaushub aus dem Tunnelbau hier Verwendung finden soll. Da der Bau des Riederwaldtunnels nun bevor steht, haben die Praunheimerinnen und Praunheimer die berechtigte Hoffnung, dass mit dem Bau des Lärmschutzwalls bald begonnen werden kann. Mittlerweile wurde bekannt, dass die A 5 in diesem Bereich nun doch erweitert werden soll. Bislang wurden in Stoßzeiten ja nur die Standstreifen genutzt, so dass der Bund sich vor der Errichtung neuer Lärmschutzanlagen drücken konnte. Aus den Ausbauplänen würde sich die Pflicht für einen umfassenden Lärmschutz ergeben. Allerdings ist angesichts der langfristigen Planungen in den nächsten Jahren nicht mit der Umsetzung der Ausbaupläne zu rechnen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welche Auswirkungen haben die Ausbauplanungen für den geplanten Lärmschutz entlang der A 5?
- Wann rechnet der Magistrat mit dem Baubeginn für den Lärmschutzwall?
- Kann der Lärmschutzwall trotz des Ausbaus in der geplanten Form errichtet werden?
- Ergeben sich aus den Ausbauplanungen Konsequenzen für die Lärmminderung durch den Lärmschutzwall?
Inhalt
Antrag vom 20.02.2010, OF 671/7
Betreff:
Lärmschutz an der A 5 im Bereich Praunheim - Auswirkungen der Ausbauplanungen
Entlang der A 5 im Bereich Praunheim ist ein Lärmschutzwall geplant, der planungsrechtlich mit dem Bau des Riederwaldtunnels verbunden ist, da der Erdaushub aus dem Tunnelbau hier Verwendung finden soll.
Da der Bau des Riederwaldtunnels nun bevor steht, haben die Praunheimerinnen und Praunheimer die berechtigte Hoffnung, dass mit dem Bau des Lärmschutzwalls bald begonnen werden kann.
Mittlerweile wurde bekannt, dass die A 5 in diesem Bereich nun doch erweitert werden soll. Bislang wurden in Stoßzeiten ja nur die Standstreifen genutzt, so dass der Bund sich vor der Errichtung neuer Lärmschutzanlagen drücken konnte. Aus den Ausbauplänen würde sich die Pflicht für einen umfassenden Lärmschutz ergeben. Allerdings ist angesichts der langfristigen Planungen in den nächsten Jahren nicht mit der Umsetzung der Ausbaupläne zu rechnen.
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welche Auswirkungen haben die Ausbauplanungen für den geplanten Lärmschutz entlang der A 5?
- Wann rechnet der Magistrat mit dem Baubeginn für den Lärmschutzwall?
- Kann der Lärmschutzwall trotz des Ausbaus in der geplanten Form errichtet werden?
- Ergeben sich aus den Ausbauplanungen Konsequenzen für die Lärmminderung durch den Lärmschutzwall?
Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2010Sie sind hierOFOF 671/7Lärmschutz an der A 5 im Bereich Praunheim - Auswirkungen der AusbauplanungenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. März 2010VV 1244Lärmschutz an der A 5 im Bereich Praunheim - Auswirkungen der AusbauplanungenAnfrage
- 2. Juni 2010Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 765Lärmschutz an der A 5 im Bereich Praunheim - Auswirkungen der AusbauplanungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme