Kinderbetreuung
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 09.02.2010, V 1216 entstanden aus Vorlage: OF 1371/6 vom 19.01.2010
Betreff: Kinderbetreuung Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie sehen die Planungen für die Schaffung neuer Kinderbetreuungseinrichtungen (Krabbelstuben, Kindergärten und Kinderhorte) in den nächsten drei Jahren in Frankfurt und insbesondere im Frankfurter Westen aus? Wie hoch soll der Betreuungsgrad sein?
- Wie verteilt sich das Kinderbetreuungsangebot auf öffentliche und private Träger?
- Wie sieht die Verteilung in Ganztags-, Zweidrittel- und Halbtagsplätze in den nächsten drei Jahren aus?
- Welche Personalschlüssel gelten derzeit in den Kinderbetreuungseinrichtungen bei öffentlichen und privaten Trägern?
- Werden diese Personalschlüssel bei den öffentlichen und privaten Trägern grundsätzlich eingehalten oder gibt es derzeit eine Bedarfslücke bei den qualifizierten pädagogischen Fachkräften (Erzieherinnen/Erzieher, Sozialpädagogen, etc.)? Wird eine solche Bedarfslücke für die nähere Zukunft (in den nächsten zwei bis drei Jahren) prognostiziert? Wenn ja, wie gedenkt die Stadt Frankfurt diese Bedarfslücke zu schließen?
- Welche finanziellen Mittel plant die Stadt Frankfurt in den nächsten drei Jahren in den Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten zu investieren und hier insbesondere im Frankfurter Westen? Begründung: Die Stadt Frankfurt hat in der Vergangenheit immer wieder neue Kinderbetreuungseinrichtungen eröffnet, um die gestiegene Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder zu befriedigen. Allerdings reichen diese Anstrengungen nicht aus, um allen Wünschen nachzukommen. Gerade im Hinblick auf 2013, wenn der Rechtsanspruch auf einen Krabbelstubenplatz für Kinder unter drei Jahren verbindlich wird, müssen schon frühzeitig Maßnahmen eingeleitet werden, um diesen Anspruch auch realisieren zu können. Es ist zu befürchten, dass es aufgrund des steigenden Personalbedarfs zu gewissen Engpässen in den jeweiligen Betreuungseinrichtungen kommen könnte oder bereits dazu gekommen ist. Um den betroffenen Eltern Planungssicherheit geben zu können, ist es notwendig, alle Aspekte der Kinderbetreuung offen anzusprechen und diese den Eltern darzulegen. Denn nur so können sich diese auf die zukünftige Entwicklung einstellen. Außerdem ist besonders auf die Situation von Alleinerziehenden, die ALG II beziehen, einzugehen. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen spricht zu Recht diese Problematik an, denn häufig haben Alleinerziehende keine Möglichkeit, eine Arbeit aufzunehmen, da eine Betreuungsmöglichkeit für deren Kinder fehlt. Umso wichtiger ist es, dafür zu sorgen, dass die Stadt Frankfurt genügend Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung stellt. Denn nur so können Alleinerziehende wieder in Arbeit gebracht werden, um so für ihren eigenen Unterhalt sorgen zu können. Aber nicht nur die Situation der Eltern und Kinder ist in diesem Zusammenhang anzusprechen, sondern auch die Situation des Fachpersonals. Gerade Personalengpässe im Zuge von Krankheit müssen vom zur Verfügung stehenden übrigen Personal aufgefangen werden. Dies erhöht natürlich den Arbeitsdruck auf das übrige Personal und trägt erfahrungsgemäß nicht zur Steigerung der Betreuungsqualität bei, insbesondere bei einem niedrigen Personalschlüssel (weniger Personal für mehr Kinder). Jedoch sollten wir die Betreuungsqualität gerade vor dem Hintergrund der später folgenden schulischen Ausbildung der Kinder als besonders hoch einstufen. Denn je größer die bereits im Kindergarten erworbenen sprachlichen und sozialen Kompetenzen der Kinder sind, desto leichter fällt diesen der Einstieg in die Schule. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Januar 2010OFOF 1371/6KinderbetreuungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. Februar 2010Sie sind hierVV 1216KinderbetreuungAnfrage
- 13. April 2010Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 512KinderbetreuungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen