Kinderbetreuung
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie sehen die Planungen für die Schaffung neuer Kinderbetreuungseinrichtungen (Krabbelstuben, Kindergärten und Kinderhorte) in den nächsten 3 Jahren in Frankfurt, insbesondere im Frankfurter Westen aus? Wie hoch soll der Betreuungsgrad sein?
- Wie verteilt sich das Kinderbetreuungsangebot auf öffentliche und private Träger?
- Wie sieht die Verteilung in Ganztags-, 2/3- und Halbtagsplätze in den nächsten 3 Jahren aus?
- Welche Personalschlüssel gelten derzeit in den Kinderbetreuungseinrichtungen bei öffentlichen und privaten Trägern?
- Werden diese (Personalschlüssel) bei den öffentlichen und privaten Trägern grundsätzlich eingehalten, oder gibt es derzeit eine Bedarfslücke bei den qualifizierten pädagogischen Fachkräften (Erzieher/in, Sozialpädagogen, etc.), oder wird eine solche für die nähere Zukunft (nächsten 2-3 Jahre) prognostiziert? Wenn ja, wie gedenkt die Stadt Frankfurt diese Bedarfslücke zu schließen?
- Welche finanziellen Mittel plant die Stadt Frankfurt in den nächsten 3 Jahren in den Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten, insbesondere im Frankfurter Westen, zu investieren? Begründung: Die Stadt Frankfurt hat in der Vergangenheit immer wieder neue Kinderbetreuungseinrichtungen eröffnet, um die gestiegene Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder zu befriedigen. Allerdings reichen diese Anstrengungen nicht aus, um allen Wünschen nachzukommen. Gerade im Hinblick auf 2013, wenn der Rechtsanspruch auf einen Krabbelstubenplatz für Kinder unter 3 Jahren verbindlich wird, müssen schon frühzeitig Maßnahmen eingeleitet werden, um diesen Anspruch auch realisieren zu können. Es ist zu befürchten, dass es aufgrund des steigenden Personalbedarfs zu gewissen Engpässen in den jeweiligen Betreuungseinrichtungen kommen könnte, oder dass es bereits dazu gekommen ist. Um den betroffenen Eltern eine Planungssicherheit geben zu können, ist es notwendig, alle Aspekte der Kinderbetreuung offen anzusprechen und diese den Eltern darzulegen. Denn nur so können sich diese auf die zukünftige Entwicklung einstellen. Außerdem ist besonders auf die Situation von Alleinerziehenden, die ALG II beziehen, einzugehen. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen spricht zu Recht diese Problematik an, denn häufig haben Alleinerziehende keine Möglichkeit eine Arbeit aufzunehmen, da eine Betreuungsmöglichkeit für deren Kinder fehlt. Umso wichtiger ist es dafür zu sorgen, dass die Stadt Frankfurt genügend Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung stellt. Denn nur so können Alleinerziehende wieder in Arbeit gebracht werden, um so für ihren eigenen Unterhalt sorgen zu können. Aber nicht nur die Situation der Eltern und Kinder ist in diesem Zusammenhang anzusprechen, sondern auch die Situation des Fachpersonals. Gerade wenn es z.B. aufgrund von Krankheit zu Personalengpässen kommt, muss dies vom zur Verfügung stehenden übrigen Personal aufgefangen werden. Dies erhöht natürlich den Arbeitsdruck auf das übrige Personal und trägt erfahrungsgemäß nicht zur Steigerung der Betreuungsqualität bei, insbesondere bei einem niedrigen Personalschlüssel (weniger Personal für mehr Kinder). Jedoch sollten wir die Betreuungsqualität gerade vor dem Hintergrund der später folgenden schulischen Ausbildung der Kinder als besonders hoch einstufen. Denn je größer die bereits im Kindergarten erworbenen sprachlichen und sozialen Kompetenzen der Kinder sind, desto leichter fällt diesen der Einstieg in die Schule.
Inhalt
Antrag vom 19.01.2010, OF 1371/6
Betreff: Kinderbetreuung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie sehen die Planungen für die Schaffung neuer Kinderbetreuungseinrichtungen (Krabbelstuben, Kindergärten und Kinderhorte) in den nächsten 3 Jahren in Frankfurt, insbesondere im Frankfurter Westen aus? Wie hoch soll der Betreuungsgrad sein?
- Wie verteilt sich das Kinderbetreuungsangebot auf öffentliche und private Träger?
- Wie sieht die Verteilung in Ganztags-, 2/3- und Halbtagsplätze in den nächsten 3 Jahren aus?
- Welche Personalschlüssel gelten derzeit in den Kinderbetreuungseinrichtungen bei öffentlichen und privaten Trägern?
- Werden diese (Personalschlüssel) bei den öffentlichen und privaten Trägern grundsätzlich eingehalten, oder gibt es derzeit eine Bedarfslücke bei den qualifizierten pädagogischen Fachkräften (Erzieher/in, Sozialpädagogen, etc.), oder wird eine solche für die nähere Zukunft (nächsten 2-3 Jahre) prognostiziert? Wenn ja, wie gedenkt die Stadt Frankfurt diese Bedarfslücke zu schließen?
- Welche finanziellen Mittel plant die Stadt Frankfurt in den nächsten 3 Jahren in den Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten, insbesondere im Frankfurter Westen, zu investieren? Begründung: Die Stadt Frankfurt hat in der Vergangenheit immer wieder neue Kinderbetreuungseinrichtungen eröffnet, um die gestiegene Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder zu befriedigen. Allerdings reichen diese Anstrengungen nicht aus, um allen Wünschen nachzukommen. Gerade im Hinblick auf 2013, wenn der Rechtsanspruch auf einen Krabbelstubenplatz für Kinder unter 3 Jahren verbindlich wird, müssen schon frühzeitig Maßnahmen eingeleitet werden, um diesen Anspruch auch realisieren zu können. Es ist zu befürchten, dass es aufgrund des steigenden Personalbedarfs zu gewissen Engpässen in den jeweiligen Betreuungseinrichtungen kommen könnte, oder dass es bereits dazu gekommen ist. Um den betroffenen Eltern eine Planungssicherheit geben zu können, ist es notwendig, alle Aspekte der Kinderbetreuung offen anzusprechen und diese den Eltern darzulegen. Denn nur so können sich diese auf die zukünftige Entwicklung einstellen. Außerdem ist besonders auf die Situation von Alleinerziehenden, die ALG II beziehen, einzugehen. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen spricht zu Recht diese Problematik an, denn häufig haben Alleinerziehende keine Möglichkeit eine Arbeit aufzunehmen, da eine Betreuungsmöglichkeit für deren Kinder fehlt. Umso wichtiger ist es dafür zu sorgen, dass die Stadt Frankfurt genügend Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung stellt. Denn nur so können Alleinerziehende wieder in Arbeit gebracht werden, um so für ihren eigenen Unterhalt sorgen zu können. Aber nicht nur die Situation der Eltern und Kinder ist in diesem Zusammenhang anzusprechen, sondern auch die Situation des Fachpersonals. Gerade wenn es z.B. aufgrund von Krankheit zu Personalengpässen kommt, muss dies vom zur Verfügung stehenden übrigen Personal aufgefangen werden. Dies erhöht natürlich den Arbeitsdruck auf das übrige Personal und trägt erfahrungsgemäß nicht zur Steigerung der Betreuungsqualität bei, insbesondere bei einem niedrigen Personalschlüssel (weniger Personal für mehr Kinder). Jedoch sollten wir die Betreuungsqualität gerade vor dem Hintergrund der später folgenden schulischen Ausbildung der Kinder als besonders hoch einstufen. Denn je größer die bereits im Kindergarten erworbenen sprachlichen und sozialen Kompetenzen der Kinder sind, desto leichter fällt diesen der Einstieg in die Schule.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Januar 2010Sie sind hierOFOF 1371/6KinderbetreuungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. Februar 2010VV 1216KinderbetreuungAnfrage
- 13. April 2010Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 512KinderbetreuungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme