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Beflaggung öffentlicher Gebäude anlässlich des Hessischen Verfassungstages am 01. Dezember 2009

Vorlagentyp: V
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 19.01.2010, V 1199 entstanden aus Vorlage: OF 591/1 vom 27.12.2009

Betreff: Beflaggung öffentlicher Gebäude anlässlich des Hessischen Verfassungstages am 01. Dezember 2009 Als bekannt wird vorausgesetzt, dass am 01. Dezember 1946 (nach der dunklen Zeit des Nationalfaschismus) die Hessische Verfassung durch eine Volksabstimmung angenommen wurde und dieser Tag als Hessischer Verfassungstag ein Ehrentag ist, an dem gemäß § 1 des Gesetzes über das Beflaggen öffentlicher Gebäude vom 16. Mai 1950 (GVBl. S 106) eine Beflaggung aller öffentlichen Gebäude angeordnet wird. Aus diesem Grund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, warum an diesem hessischen Ehrentag an vielen öffentlichen Gebäuden der Stadt Frankfurt, die im Bereich des Ortsbezirkes 1 (so z.B. an der Paul-Hindemith-Schule, des Sozialrathauses Gallus - hier wird die Aufzählung geschlossen) liegen, diesem Gesetz nicht genüge getan und die Gebäude nicht beflaggt wurden, obwohl dort Vorrichtungen für Fahnen (Fahnenstangen) vorhanden sind.

Begründung: Es wird dem Magistrat nicht unterstellt, diesen hessischen Ehrentag zu missachten, da an der Paulskirche und vor dem Rathaus geflaggt war, jedoch wäre es im Sinne der Erinnerung daran, dass Demokratie nicht vom Himmel fällt und immer wieder neu gelebt werden muss, notwendig, dies auch an den anderen öffentlichen Gebäuden des Ortsbezirkes zu dokumentieren. Vielen Menschen in Hessen ist dieser Tag nicht bekannt, deshalb wäre es notwendig, durch zeigen der Beflaggung auch eine Diskussion anzuregen, warum an diesem Tag geflaggt ist, um auch auf diesem Weg bei Schülerinnen und Schülern das Demokratiebewusstsein zu stärken. Zwischenzeitlich sollen laut Umfragen 50 % der Bevölkerung die repräsentative Demokratie in Frage stellen, 70 % der Bevölkerung gaben an, weder auf Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft, noch auf das Bildungssystem und das soziale Netz zu zählen. Schenkt man diesen Angaben glauben, dann ist das eine äußerst bedenkliche Entwicklung für unsere Demokratie. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Dezember 2009OFOF 591/1Beflaggung öffentlicher Gebäude anlässlich des Hessischen Verfassungstages am 01. Dezember 2009Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 19. Januar 2010Sie sind hier
    VV 1199Beflaggung öffentlicher Gebäude anlässlich des Hessischen Verfassungstages am 01. Dezember 2009
    Anfrage
  3. 26. März 2010Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 469Beflaggung öffentlicher Gebäude anlässlich des Hessischen Verfassungstages am 01. Dezember 2009Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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