Beflaggung öffentlicher Gebäude anlässlich des Hessischen Verfassungstages am 01. Dezember 2009
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Es wird dem Magistrat nicht unterstellt diesen Hessischen Ehrentag zu missachten, da an der Paulskirche und vorm Rathaus geflaggt war, jedoch wäre es notwendig im Sinne der Erinnerung daran, dass Demokratie nicht vom Himmel fällt und immer wieder neu gelebt werden muss, dies auch an den anderen öffentlichen Gebäuden des Ortsbezirkes zu dokumentieren. Vielen Menschen in Hessen ist dieser Tag nicht bekannt, deshalb wäre es notwendig durch zeigen der Beflaggung auch eine Diskussion anzuregen, warum an diesem Tag geflaggt ist und vor allem Schülern auch auf diesem Weg das Demokratiebewusstsein zu stärken. Zwischenzeitlich sollen laut Umfragen 50 % der Bevölkerung die repräsentative Demokratie in Frage stellen, 70 % der Bevölkerung gaben an, weder auf Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft, noch auf das Bildungssystem und das soziale Netz zu zählen. Schenkt man diesen Angaben glauben, dann ist das eine äußerst bedenkliche Entwicklung für unsere Demokratie. Offensichtlich scheint ein großes Gerechtigkeitsdefizit bei den Bürgern entstanden zu sein. Dieses Defizit gilt es zu beseitigen.
Inhalt
Antrag vom 27.12.2009, OF 591/1
Betreff:
Beflaggung öffentlicher Gebäude anlässlich des Hessischen Verfassungstages am 01. Dezember 2009
Als bekannt wird vorausgesetzt, dass am 01. Dezember 1946 (nach der dunklen Zeit des Hitlerfaschismus) die Hessische Verfassung durch eine Volksabstimmung angenommen wurde und dieser Tag als Hessischer Verfassungstag ein Ehrentag ist an dem gemäß § 1 des Gesetzes über das Beflaggen öffentlicher Gebäude vom 16. Mai 1950 (GVBl. S 106) eine Beflaggung aller öffentlichen Gebäude angeordnet wird.
Aus diesem Grunde wird der Magistrat um Auskunft gebeten, warum an diesem Hessischen Ehrentag an vielen öffentlichen Gebäuden der Stadt Frankfurt, die im Bereich des Ortsbezirkes 1 (so z.B. an der Paul-Hindemith-Schule, des Sozialrathauses Gallus – hier wird die Aufzählung geschlossen) liegen,
diesem Gesetz nicht genüge getan wurde und die Gebäude nicht beflaggt wurden, obwohl Vorrichtungen für Fahnen (Fahnenstangen) dort vorhanden sind.
Begründung:
Es wird dem Magistrat nicht unterstellt diesen Hessischen Ehrentag zu missachten, da an der Paulskirche und vorm Rathaus geflaggt war, jedoch wäre es notwendig im Sinne der Erinnerung daran, dass Demokratie nicht vom Himmel fällt und immer wieder neu gelebt werden muss, dies auch an den anderen öffentlichen Gebäuden des Ortsbezirkes zu dokumentieren.
Vielen Menschen in Hessen ist dieser Tag nicht bekannt, deshalb wäre es notwendig durch zeigen der Beflaggung auch eine Diskussion anzuregen, warum an diesem Tag geflaggt ist und vor allem Schülern auch auf diesem Weg das Demokratiebewusstsein zu stärken.
Zwischenzeitlich sollen laut Umfragen 50 % der Bevölkerung die repräsentative Demokratie in Frage stellen, 70 % der Bevölkerung gaben an, weder auf Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft, noch auf das Bildungssystem und das soziale Netz zu zählen.
Schenkt man diesen Angaben glauben, dann ist das eine äußerst bedenkliche Entwicklung für unsere Demokratie. Offensichtlich scheint ein großes Gerechtigkeitsdefizit bei den Bürgern entstanden zu sein. Dieses Defizit gilt es zu beseitigen.
Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Dezember 2009Sie sind hierOFOF 591/1Beflaggung öffentlicher Gebäude anlässlich des Hessischen Verfassungstages am 01. Dezember 2009Ortsbeiratsantrag · SPD
- 19. Januar 2010VV 1199Beflaggung öffentlicher Gebäude anlässlich des Hessischen Verfassungstages am 01. Dezember 2009Anfrage
- 26. März 2010Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 469Beflaggung öffentlicher Gebäude anlässlich des Hessischen Verfassungstages am 01. Dezember 2009Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, 3 GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung)