Wohnungsbestand in Hausen und Praunheim
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 19.03.2019, V 1196 entstanden aus Vorlage: OF 349/7 vom 19.02.2019
Betreff: Wohnungsbestand in Hausen und Praunheim Die Hessische Landesregierung plant, für weitere Frankfurter Stadtteile die Mietpreisbremse aufzuheben. Damit sind Hauseigentümer bei Neuvermietungen nicht an einer Mieterhöhung von maximal zehn Prozent der vorherigen Miete gebunden. Zu diesen Stadtteilen gehören auch Hausen und Praunheim. Aus diesem Grunde wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen zu den beiden Stadtteilen gebeten: - Wie viele Mietwohnungen gibt es insgesamt? - Bei wie vielen davon handelt es sich um Sozialwohnungen? - Wann werden diese ihre Sozialbindung verlieren? - Ist in diesem Falle eine Verlängerung der Bindung beabsichtigt? - Wie viele Genossenschaftswohnungen gibt es? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Februar 2019OFOF 349/7Wohnungsbestand in Hausen und PraunheimOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 19. März 2019Sie sind hierVV 1196Wohnungsbestand in Hausen und PraunheimAnfrage
- 24. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1193Wohnungsbestand in Hausen und PraunheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen