Wohnungsbestand in Hausen und Praunheim
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Praunheim Die Hessische Landesregierung plant, für weitere Frankfurter Stadtteile die Mietpreisbremse aufzuheben. Damit sind Hauseigentümer bei Neuvermietungen nicht an einer Mieterhöhung von maximal 10% der vorherigen Miete gebunden. Zu diesen Stadtteilen gehören auch Hausen und Praunheim. Aus diesem Grunde bittet der Ortsbeirat um Beantwortung folgender Fragen zu den beiden Stadtteilen:
- Wie viele Mietwohnungen gibt es insgesamt?
- Bei wie vielen davon handelt es sich um Sozialwohnungen?
- Wann werden diese ihre Sozialbindung verlieren?
- Ist in diesem Falle eine Verlängerung der Bindung beabsichtigt?
- Wie viele Genossenschaftswohnungen gibt es?
Inhalt
Antrag vom 19.02.2019, OF 349/7
Betreff: Wohnungsbestand in Hausen und Praunheim Die Hessische Landesregierung plant, für weitere Frankfurter Stadtteile die Mietpreisbremse aufzuheben. Damit sind Hauseigentümer bei Neuvermietungen nicht an einer Mieterhöhung von maximal 10% der vorherigen Miete gebunden. Zu diesen Stadtteilen gehören auch Hausen und Praunheim. Aus diesem Grunde bittet der Ortsbeirat um Beantwortung folgender Fragen zu den beiden Stadtteilen:
- Wie viele Mietwohnungen gibt es insgesamt?
- Bei wie vielen davon handelt es sich um Sozialwohnungen?
- Wann werden diese ihre Sozialbindung verlieren?
- Ist in diesem Falle eine Verlängerung der Bindung beabsichtigt?
- Wie viele Genossenschaftswohnungen gibt es?Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Februar 2019Sie sind hierOFOF 349/7Wohnungsbestand in Hausen und PraunheimOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 19. März 2019VV 1196Wohnungsbestand in Hausen und PraunheimAnfrage
- 24. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1193Wohnungsbestand in Hausen und PraunheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP