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Wann erfolgt die Sanierung der Sporthalle der Friedrich-Ebert-Schule

Vorlagentyp: V
1 Sitzung

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Auskunftsersuchen vom 18.02.2019, V 1169 entstanden aus Vorlage: OF 517/11 vom 30.01.2019

Betreff: Wann erfolgt die Sanierung der Sporthalle der Friedrich-Ebert-Schule Vorgang: OM 518/16 OBR 11; ST1562/16; OM 1985/17 OBR 11; ST 609/18; OM 3683/18 OBR 11; ST 362/19 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann die Sanierung der Sporthalle der Friedrich-Ebert-Schule erfolgt.

Begründung: Auf die Anregung OM 3683 vom 17.09.2018 ist seitens des Magistrats bis jetzt noch keine Stellungnahme erfolgt. Gemäß Eilanregung vom 17.09.2018 bestand der Vorschlag des Ortsbeirates 11, die Sanierungsarbeiten nach den Osterferien 2019 durchzuführen, nachdem im Jahr 2018 dem Ortsbeirat 11 eine Fertigstellung der Sanierung zum Jahresende 2018 in Aussicht gestellt wurde (OM 1985 und ST 609). Die Sanierung der Sporthalle (neuer Sportboden, Prallschutz, Decke) wurde schon im Herbst 2016 durch den Ortsbeirat 11 angeregt und durch den Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1562 vom 21.11.2016 zugesagt. Der Ortsbeirat 11 versteht nicht, dass eine solche Sanierungsmaßnahme so lange dauert. Spätestens mit der Schaffung des neuen Amtes für Bau und Immobilien unter dem Dezernenten Schneider hat sich der Ortsbeirat 11 erhofft, dass die Sanierungsmaßnahmen zügiger voranschreiten. Es darf hier erwähnt werden, dass dem Ortsbeirat 11 mitgeteilt worden ist, dass die Sanierungsmaßnahmen in der Sporthalle April 2018 beginnen sollten und zum Herbst abgeschlossen sein sollten. In der Ortsbeiratssitzung am 17.09.2018 stellte der verantwortliche Mitarbeiter des Amtes für Bau und Immobilien die Beendigung der Maßnahmen bis Ende des Jahres 2018 in Aussicht, worauf sich die Eilanregung OM 3683 beruft. Während des gesamten Jahres 2018 ist an diesem Sanierungsprojekt kein Beginn, geschweige denn ein Fortschritt zu erkennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Der Weg dieser Vorlage

Am 18. Februar 2019 wurde diese Anfrage im Ortsbeirat eingebracht. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 18. Februar 2019 mit der Stellungnahme ST 362.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 32 · 17.06.2019
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2

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