Sanierung Sporthalle Friedrich-Ebert-Schule
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 609
Betreff: Sanierung Sporthalle Friedrich-Ebert-Schule Die Sanierung der Gymnastikhalle an der Friedrich-Ebert-Schule hat in den Herbstferien 2017 begonnen. Aufgrund von notwendigen Untersuchungen kann die Fortführung der Arbeiten erst im Frühjahr 2018 erfolgen. Für die Sanierung der Decke und der sich anschließenden Bodenarbeiten ist mit einer Bauzeit von 3 Monaten zu rechnen. Die Arbeiten an der Dreifeld-Sporthalle sollen im Sommer 2018 erfolgen und werden voraussichtlich 6 Monate dauern. Eine genaue Terminabstimmung hierzu erfolgt in den nächsten Wochen, in Absprache mit der Schule. Sobald ein Bauzeitenplan vorliegt, wird die Schule über die genauen Termine informiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juli 2015FF 2263Die Handballer des Bezirksoberligisten „HSG Seckbach/Eintracht“ trainieren und spielen in der Halle der Friedrich-Ebert-Fragestunde-Frage
- 21. November 2016STST 1562Sanierung der Sporthalle Friedrich-Ebert-SchuleStellungnahme
- 14. August 2017OFOF 235/11Sanierung Sporthalle Friedrich-Ebert-SchuleOrtsbeiratsantrag · FDP
- 21. August 2017OMOM 1985Sanierung Sporthalle Friedrich-Ebert-SchuleDirektanregung
- 3. Januar 2018OFOF 294/11Haushalt 2018 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Bauunterhaltung Sanierung Sporthalle Friedrich-Ebert-SchuleOrtsbeiratsantrag · FDP
- 22. Januar 2018EAEA 63Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Sanierung Sporthalle Friedrich-Ebert-SchuleEtatanregung
- 9. März 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 139 WochenSTST 609Sanierung Sporthalle Friedrich-Ebert-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab