Wann erfolgt die Sanierung der Sporthalle der Friedrich-Ebert-Schule
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Sporthalle der Friedrich-Ebert-Schule Vorgang: OM 3683/18 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann die Sanierung die Sporthalle der Friedrich- Ebert- Schule erfolgt? Begründung: Gemäß OM 3683 vom 17.09.2018 ist seitens des Magistrats bis jetzt noch keine Stellungnahme erfolgt. Gemäß Eilanregung vom 17.09.2018 bestand der Vorschlag des OBR 11 die Sanierungsarbeiten nach den Osterferien 2019 durchzuführen, nachdem im Jahr 2018 dem OBR 11 eine Fertigstellung der Sanierung zum Jahresende 2018 in Aussicht gestellt wurde. (OM 1985/2017 und ST 609/2018) Die Sanierung der Sporthalle (neuer Sportboden, Prallschutz, Decke) wurde schon im Herbst 2016 durch den OBR 11 angeregt und durch den Magistrat in der ST 1562 vom 21.11.16 zugesagt. Der OBR 11 versteht nicht, dass eine solche Sanierungsmaßnahme so lange dauert. Spätestens mit der Schaffung des neuen Amtes für Bau und Immobilien unter dem Dezernenten Schneider hat sich der OBR 11 erhofft, dass die Sanierungsmaßnahmen zügiger voranschreiten. Es darf hier erwähnt werden, dass dem OBR 11 mitgeteilt worden ist, dass die Sanierungsmaßnahmen in der Sporthalle April 2018 beginnen sollten und zum Herbst abgeschlossen sein sollten. Bei der OBR- Sitzung am 17.09.2018 stellte der verantwortliche Mitarbeiter des Amtes für Bau und Immobilien die Beendigung der Maßnahmen bis Ende des Jahres 2018 in Aussicht worauf sich die Eilanregung OM 3683 beruft. Während des gesamten Jahres 2018 ist an diesem Sanierungsprojekt kein Beginn, geschweige denn ein Fortschritt zu erkennen.
Inhalt
Antrag vom 30.01.2019, OF 517/11
Betreff: Wann erfolgt die Sanierung der Sporthalle der Friedrich-Ebert-Schule Vorgang: OM 3683/18 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann die Sanierung die Sporthalle der Friedrich- Ebert- Schule erfolgt?
Begründung: Gemäß OM 3683 vom 17.09.2018 ist seitens des Magistrats bis jetzt noch keine Stellungnahme erfolgt. Gemäß Eilanregung vom 17.09.2018 bestand der Vorschlag des OBR 11 die Sanierungsarbeiten nach den Osterferien 2019 durchzuführen, nachdem im Jahr 2018 dem OBR 11 eine Fertigstellung der Sanierung zum Jahresende 2018 in Aussicht gestellt wurde. (OM 1985/2017 und ST 609/2018) Die Sanierung der Sporthalle (neuer Sportboden, Prallschutz, Decke) wurde schon im Herbst 2016 durch den OBR 11 angeregt und durch den Magistrat in der ST 1562 vom 21.11.16 zugesagt. Der OBR 11 versteht nicht, dass eine solche Sanierungsmaßnahme so lange dauert. Spätestens mit der Schaffung des neuen Amtes für Bau und Immobilien unter dem Dezernenten Schneider hat sich der OBR 11 erhofft, dass die Sanierungsmaßnahmen zügiger voranschreiten. Es darf hier erwähnt werden, dass dem OBR 11 mitgeteilt worden ist, dass die Sanierungsmaßnahmen in der Sporthalle April 2018 beginnen sollten und zum Herbst abgeschlossen sein sollten. Bei der OBR- Sitzung am 17.09.2018 stellte der verantwortliche Mitarbeiter des Amtes für Bau und Immobilien die Beendigung der Maßnahmen bis Ende des Jahres 2018 in Aussicht worauf sich die Eilanregung OM 3683 beruft. Während des gesamten Jahres 2018 ist an diesem Sanierungsprojekt kein Beginn, geschweige denn ein Fortschritt zu erkennen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. September 2018OFOF 416/11Sanierung Sporthalle Friedrich-Ebert-SchuleOrtsbeiratsantrag · FDP
- 17. September 2018OMOM 3683Sanierung Sporthalle Friedrich-Ebert-SchuleDirektanregung
- 30. Januar 2019Sie sind hierOFOF 517/11Wann erfolgt die Sanierung der Sporthalle der Friedrich-Ebert-SchuleOrtsbeiratsantrag · SPD, FDP
- 18. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 362Sanierung Sporthalle Friedrich-Ebert-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU