Wann erfolgt die Sanierung der Sporthalle der Friedrich-Ebert-Schule
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2019, ST 1958
Betreff: Wann erfolgt die Sanierung der Sporthalle der Friedrich-Ebert-Schule Für die Sporthalle der Friedrich-Ebert-Schule war eine einfache Schadensbehebung geplant, die eine Sanierung des Hallenbodens, der Decke und die Anbringung eines Prallschutzes umfasste. Ziel des neugegründeten Amts für Bau und Immobilien ist es, vernachlässigte bauliche Themen der letzten Jahre aufzuarbeiten, um eine gesamtheitliche und langfristige Lösung für die Liegenschaften anzubieten. Im konkreten Fall der Sporthalle der Friedrich-Ebert-Schule ist man im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Gesamtsanierung die einzig wirtschaftliche und sinnvolle Lösung ist. Mit einer Gesamtsanierung wird die Sporthalle auf einen aktuellen energetischen, heizungs-, lüftungs-, sanitär- sowie elektrotechnischen Stand gebracht. Aus betrieblicher Sicht wird ein zeitnaher Beginn der Planung als erforderlich erachtet. Hierzu wurden im Haushalt 2019 Mittel eingestellt, die jetzt verfügbar sind. Sicherheitsrelevante Instandsetzungsmaßnahmen wurden umgesetzt, sodass sich die Sporthalle in einem funktionsfähigen Zustand befindet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Oktober 2019 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 1169 — Anfrage vom 18. Februar 2019.