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Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei der Genehmigung von Außengastronomieflächen nicht vergessen

Vorlagentyp: V
40 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

der Genehmigung von Außengastronomieflächen nicht vergessen In vielen Bereichen des Nordends mehren sich die Beschwerden über Lärmbelästigung durch Außengastronomieflächen mit teilweise bis zu 100 Plätzen.

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 24.01.2019, V 1144 entstanden aus Vorlage: OF 519/3 vom 28.08.2018

Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei der Genehmigung von Außengastronomieflächen nicht vergessen In vielen Bereichen des Nordends mehren sich die Beschwerden über Lärmbelästigung durch Außengastronomieflächen mit teilweise bis zu 100 Plätzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten:

  1. Findet in Frankfurt bei der Genehmigung von Außengastronomieplätzen auch eine Überprüfung und gegebenenfalls Erweiterung der Gaststättenerlaubnis statt?
  2. Wenn nein, wie wird sonst geprüft, ob z. B. die nötige Anzahl an Toiletten und Parkplätzen vorhanden ist?
  3. Wie wird im Rahmen des derzeitigen Genehmigungsverfahrens geprüft, ob die Größe der beantragten Außenfläche und des damit entstehenden Platzangebotes zu einer zusätzlichen Lärmbelastung für die direkten Anwohnerinnen und Anwohner führt?
  4. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, das Sondernutzungsrecht für eine Außengastronomiefläche zu entziehen oder einzuschränken, wenn die Genehmigungen künftig unbefristet erteilt werden sollen?
  5. Seit 1998 sind die Gebühren für die Außengastronomieflächen im öffentlichen Straßenraum mit 1,25 Euro/z wei Euro pro Quadratmeter und Monat (je nach Straße) konstant. Ist geplant die Gebühren neu festzusetzen? Wenn nein, welche Gründe stehen dem im Wege? Begründung: Angefügt ist ein Auszug aus dem Internetauftritt der Stadt Köln. Dort wird die bestehende Betriebserlaubnis im Rahmen einer Außengastronomiebeantragung mit geprüft und muss je nach Größe bzw. Platzanzahl gegebenenfalls geändert werden. Zusätzlich ist unter Umständen ein Bauantrag erforderlich. Die Gebühren sind ebenfalls deutlich höher (trotzdem gibt es viel Außengastronomie in Köln). Die aktuellen Frankfurter Gebühren, die teilweise dem Preis einer Kugel Eis entsprechen, sollten endlich angepasst werden. Gerade auch im Hinblick auf andere städtische Gebühren, die durchaus in den letzten Jahren deutlich erhöht wurden (z. B. Friedhofsgebühren). https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/aussengastr onomie-auf-oeffentlichem-strassenland: "Die Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland umfasst zwei, unter Umständen drei Genehmigungen:
  6. Eine erweiterte Gaststättenerlaubnis für die vorgesehene Fläche und 2. eine Sondernutzungserlaubnis. Diese kann als saisonale Erlaubnis vom
  7. März bis zum
  8. Oktober eines Jahres, als Ganzjahreserlaubnis vom
  9. Januar bis
  10. Dezember oder als Dreijahreserlaubnis ausgestellt werden; 3. eine baurechtliche Genehmigung dann, wenn mehr als 50 Gastplätze eingerichtet werden sollen oder die Zahl der Außengastplätze 50 Prozent der Innengastplätze übersteigt. Die erweiterte Gaststättenerlaubnis und die eventuelle baurechtliche Genehmigung müssen Sie nur einmalig beantragen, die Sondernutzungserlaubnis hingegen jährlich. Die Gebühren werden im Einzelfall festgesetzt. Sie sind abhängig von der Dauer der Sondernutzung, der Größe der Fläche und der Lage des Betriebes. Die Gebühr für die erweiterte Gaststättenerlaubnis liegt zwischen 400 und 3.500 Euro. Die Gebühr für die Sondernutzungserlaubnis (straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung) unterteilt sich in eine einmalige Verwaltungsgebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und eine monatliche Sondernutzungsgebühr. Die Verwaltungsgebühr beträgt ohne Ortstermin 400 Euro und 500 Euro mit Ortstermin. Die monatliche Sondernutzungsgebühr beträgt von 2,20 bis 6,30 Euro pro Quadratmeter, abhängig von der Lage der Außengastronomie." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. August 2018OFOF 519/3Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei der Genehmigung von Außengastronomieflächen nicht vergessenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 24. Januar 2019Sie sind hier
    VV 1144Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei der Genehmigung von Außengastronomieflächen nicht vergessen
    Anfrage
  3. 3. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1073Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei der Genehmigung von Außengastronomieflächen nicht vergessenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 31 · 16.05.2019
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

Mitdiskutieren

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