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Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei der Genehmigung von Außengastronomieflächen nicht vergessen

Vorlagentyp: OFCDU
40 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

Genehmigung von Außengastronomieflächen nicht vergessen In vielen Bereichen des Nordends mehren sich die Beschwerden über Lärmbelästigung durch Außengastronomieflächen mit teilweise bis zu 100 Plätzen.

Inhalt

Antrag vom 28.08.2018, OF 519/3

Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei der Genehmigung von Außengastronomieflächen nicht vergessen In vielen Bereichen des Nordends mehren sich die Beschwerden über Lärmbelästigung durch Außengastronomieflächen mit teilweise bis zu 100 Plätzen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: Findet in Frankfurt bei der Genehmigung von Außengastronomieplätzen auch eine Überprüfung und ggfls. Erweiterung der Gaststättenerlaubnis statt? Wenn nein, wie wird sonst geprüft, ob z.B. die nötige Anzahl an Toiletten und Parkplätzen vorhanden ist? Wie wird im Rahmen des derzeitigen Genehmigungsverfahrens geprüft, ob die Größe der beantragten Außenfläche und des damit entstehenden Platzangebotes zu einer zusätzlichen Lärmbelastung für die direkten Anwohner/innen führt? Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat das Sondernutzungsrecht für eine Außengastronomiefläche zu entziehen oder einzuschränken, wenn die Genehmigungen künftig unbefristet erteilt werden sollen? Seit 1998 sind die Gebühren für die Außengastronomieflächen im öffentlichen Straßenraum mit 1,25/2,00 pro qm und Monat (je nach Straße) konstant. Ist geplant die Gebühren neu festzusetzen? Wenn nein, welche Gründe stehen dem im Wege?

Begründung: Angefügt ist ein Auszug aus dem Internetauftritt der Stadt Köln. Dort wird die bestehende Betriebserlaubnis im Rahmen einer Außengastronomiebeantragung mit geprüft und muss je nach Größe, bzw. Platzanzahl ggfls. geändert werden. Zusätzlich ist unter Umständen ein Bauantrag erforderlich. Die Gebühren sind ebenfalls deutlich höher (trotzdem gibt es viel Außengastronomie in Köln). Die aktuellen Frankfurter Gebühren, die teilweise dem Preis einer Kugel Eis entsprechen, sollten endlich angepasst werden. Gerade auch im Hinblick auf andere städtische Gebühren, die durchaus in den letzten Jahren deutlich erhöht wurden. (z.B. Friedhofsgebühren). https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/aussengastr onomie-auf-oeffentlichem-strassenland : "Die Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland umfasst zwei, unter Umständen drei Genehmigungen: Eine erweiterte Gaststättenerlaubnis für die vorgesehene Fläche und eine Sondernutzungserlaubnis. Diese kann als saisonale Erlaubnis vom

  1. März bis zum
  2. Oktober eines Jahres, als Ganzjahreserlaubnis vom
  3. Januar bis
  4. Dezember oder als Dreijahreserlaubnis ausgestellt werden; eine baurechtliche Genehmigung dann, wenn mehr als 50 Gastplätze eingerichtet werden sollen oder die Zahl der Außengastplätze 50 Prozent der Innengastplätze übersteigt. Die erweiterte Gaststättenerlaubnis und die eventuelle baurechtliche Genehmigung müssen Sie nur einmalig beantragen, die Sondernutzungserlaubnis hingegen jährlich. Die Gebühren werden im Einzelfall festgesetzt. Sie sind abhängig von der Dauer der Sondernutzung, der Größe der Fläche und der Lage des Betriebes. Die Gebühr für die erweiterte Gaststättenerlaubnis liegt zwischen 400 und 3.500 Euro. Die Gebühr für die Sondernutzungserlaubnis (straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung) unterteilt sich in eine einmalige Verwaltungsgebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und eine monatliche Sondernutzungsgebühr. Die Verwaltungsgebühr beträgt ohne Ortstermin 400 Euro und 500 Euro mit Ortstermin. Die monatliche Sondernutzungsgebühr beträgt von 2,20 bis 6,30 Euro pro Quadratmeter, abhängig von der Lage der Außengastronomie."Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. August 2018Sie sind hier
    OFOF 519/3Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei der Genehmigung von Außengastronomieflächen nicht vergessen
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 24. Januar 2019VV 1144Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei der Genehmigung von Außengastronomieflächen nicht vergessenAnfrage
  3. 3. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1073Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei der Genehmigung von Außengastronomieflächen nicht vergessenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 3
Sitzung 25 · 13.09.2018
TO I, TOP 22
Beraten
Die Vorlage OF 519/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 26 · 25.10.2018
TO I, TOP 11
Beraten
Die Vorlage OF 519/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 27 · 29.11.2018
TO I, TOP 12
Beraten
Die Vorlage OF 519/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 28 · 24.01.2019
TO I, TOP 12
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1144 2019 1. Der erste Änderungsantrag der SPD-Fraktion wird abgelehnt. 2. Der zweite Änderungsantrag der SPD-Fraktion wird abgelehnt. 3. Der dritte Änderungsantrag der SPD-Fraktion wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 519/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDU1 FDPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
SPDLinke
Enthaltung:
1 FDP
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDULinkeFDPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
SPD
zu 3)
Zustimmung:
GrüneCDULinke1 FDPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
SPD1 FDP
zu 4)
Zustimmung:
GrüneCDULinkeFDPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
3 SPD
Enthaltung:
1 SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und LINKE. (= Annahme); 1 FDP (= Enthaltung) zu 2.: GRÜNE, CDU, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme) zu 3.: GRÜNE, CDU, LINKE., 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und 1 FDP (= Annahme) zu 4.: GRÜNE, CDU, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 3 SPD (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

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