Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage II
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 15.07.2014, V 1081 entstanden aus Vorlage: OF 636/10 vom 15.06.2014
Betreff: Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage II Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche weiteren Veranstaltungen sind laut Belegungs- oder Vermietungsplan für 2014/2015 geplant?
- Welche Klauseln zum Lärmschutz der Anwohner waren in dem Miet- bzw. Nutzungsvertrag zwischen dem "Horror-Circus", der im Mai 2014 dort gastierte, und der Stadt Frankfurt am Main enthalten?
- Wie hoch waren die Miet- bzw. Nutzungskosten für den "Horror-Circus", damit dieser dort gastieren durfte? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2014OFOF 636/10Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage IIOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. Juli 2014Sie sind hierVV 1081Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage IIAnfrage
- 15. Juli 2014OFOF 646/10Nutzung der Gebrüder-Hommel-AnlageOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Juli 2014OMOM 3324Nutzung der Gebrüder-Hommel-AnlageDirektanregung
- 19. September 2014STST 1217Nutzung der Gebrüder-Hommel-AnlageStellungnahme
- 27. Oktober 2014Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1399Nutzung Gebrüder-Hommel-Anlage IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen