Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1217
Betreff: Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage Zu 1.: Das Grünflächenamt ist bemüht, bei der Belegung der Gebrüder-Hommel-Anlage zwischen den Nutzungen immer einen Freiraum der Nichtbelegung zu berücksichtigen, um die Anwohner/innen nicht zu stark zu belasten.
Zu 2.: Eine Planung, wie in anderen Grünanlagen, ist im Bereich der Gebrüder-Hommel-Anlage nicht möglich, da die Zirkus-/Veranstaltungsunternehmen in der Regel erst anfragen, wenn sie in der Nähe von Frankfurt gastieren und den nächsten Stellplatz suchen. Eine Vorabinformation an den Ortsvorsteher ist aus Zeitgründen nicht realistisch, allerdings kann das Grünflächenamt den Ortsbeirat 10 mit in den Verteiler der Genehmigung aufnehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2014OFOF 636/10Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage IIOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. Juli 2014OMOM 3324Nutzung der Gebrüder-Hommel-AnlageDirektanregung
- 15. Juli 2014VV 1081Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage IIAnfrage
- 15. Juli 2014OFOF 646/10Nutzung der Gebrüder-Hommel-AnlageOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. September 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1217Nutzung der Gebrüder-Hommel-AnlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab