Nutzung Gebrüder-Hommel-Anlage II
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2014, ST 1399
Betreff: Nutzung Gebrüder-Hommel-Anlage II Zu 1.: Folgende Veranstaltungen sind für 2014/15 geplant: bis 31.08.2014 Hüpfburgenlandschaft/Kasperle-Theater 15.09.-28.09.2014 Reserviert für Zirkus Renz - noch keine Genehmigung erteilt 01.10.-20.04.2015 Geblockt - Winterquartier Zirkus Krämani Weitere Anträge liegen für 2015 noch nicht vor.
Zu 2.: Der Genehmigungstext lautet: "Die Benutzung einer Lautsprecheranlage ist vom Ordnungsamt zu genehmigen. Musikinstrumente und Tonwiedergabegeräte dürfen nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass die Anwohner nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden." Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt (Service-Center-Veranstaltungen) wurde keine Beschallungsgenehmigung beantragt.
Zu 3.: Das Grünflächenamt orientiert sich an der Verwaltungskostensatzung der Stadt Frankfurt am Main. Für die Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage wurde eine Gebühr in Höhe von 100,00 € sowie eine Kaution von 500,00 € für evtl. Beschädigungen erhoben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2014OFOF 636/10Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage IIOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. Juli 2014OMOM 3324Nutzung der Gebrüder-Hommel-AnlageDirektanregung
- 15. Juli 2014OFOF 646/10Nutzung der Gebrüder-Hommel-AnlageOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Juli 2014VV 1081Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage IIAnfrage
- 27. Oktober 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1399Nutzung Gebrüder-Hommel-Anlage IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab