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Baumfällmaßnahmen Grundstück Am Stockborn 1 - 7

Vorlagentyp: V
173 Wochen bis zur Antwort11 Stationen im Verfahren
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Begründung

- 7 Vorgang: OA 140/17 OBR 8; ST 1733/17; OA 316/18 OBR 8 Auf dem Grundstück Am Stockborn 1 - 7 wurden am 06.11.2018 begonnen, die Bäume zu fällen.

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074 entstanden aus Vorlage: OF 369/8 vom 12.11.2018

Betreff: Baumfällmaßnahmen Grundstück Am Stockborn 1 - 7 Vorgang: OA 140/17 OBR 8; ST 1733/17; OA 316/18 OBR 8 Auf dem Grundstück Am Stockborn 1 - 7 wurden am 06.11.2018 begonnen, die Bäume zu fällen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob 1. eine gültige Baumfällgenehmigung vorliegt, 2. die evtl. gültige Baumfällgenehmigung unter Vorbehalt steht, 3. die vorliegenden Baumgutachten nicht einer Baumfällgenehmigung entgegenstehen, 4. die Tatsache, dass der Bebauungsplan noch nicht geändert ist, einer Baumfällgenehmigung entgegen steht, 5. die Beschlüsse des Ortsbeirats hinsichtlich des Baumbestands (u.a. OA 316 vom 25.10.2018 und OA 140 vom 20.04.2017) nicht berücksichtigt werden sollen und 6. der Magistrat gegenüber dem Investor oder dem Veranlasser der Baumfällungen Maßnahmen ergreift (wenn ja, welche), falls keine gültige Genehmigung vorliegt.

Begründung: Die ab dem 06.11.2018 gefällten Bäume fallen unter die Baumschutzsatzung. Einem Anwohner wurde in einem Telefongespräch mitgeteilt, dass seit mehr als einem Jahr eine Genehmigung für die Fällung der Bäume vorliege. Es konnte aber keine Auskunft von Seiten der Stadt Frankfurt in dem Telefongespräch gegeben werden, ob die Genehmigung unter einem Vorbehalt stehe. Eine Baumfällgenehmigung kommt in Hinblick auf bereits vorliegende Gutachten nur zur Ermöglichung einer öffentlich-rechtlich zulässigen Bebauung des Grundstücks in Betracht, denn bis auf einen Baum sind alle absolut gesund. Für das Grundstück kann es aber derzeit keine Baugenehmigung geben, weil der Bebauungsplan noch nicht geändert wurde. Allenfalls kann es eine Abbruchgenehmigung geben. Für eine Abbruchgenehmigung kann aber nicht die Fällung von 31 Bäumen erteilt worden sein. Für den Abbruch der Gebäude dürfte wahrscheinlich kein einziger Baum zu fällen sein. Falls doch, kann ein solches Erfordernis nur in Bezug auf einige wenige Bäume bestehen. Der Ortsbeirat 8 hat mehrfach die Anregung beschlossen (siehe u.a. OA 316 vom 25.10.2018 und OA 140 vom 20.04.2017), dass der Baumbestand auf diesem Grundstück weitestgehend erhalten und die Bebauungsplanung entsprechend angepasst werden soll. Die jetzt begonnenen Fällungen stehen den Anregungen des Ortsbeirats entgegen. Es entsteht der Eindruck, dass der Investor mit dem Vorgehen Fakten schaffen will bzw. Fakten schafft, damit das Argument der Baumerhaltung im politischen Prozess des Bebauungsplanverfahrens nicht mehr beachtet werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Dezember 2015MM 219Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
  2. 9. September 2016BB 240Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
  3. 20. April 2017OAOA 140Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am StockbornAnregung
  4. 20. April 2017OFOF 154/8Bebauungsplans Nr. 861 - nördlich Am StockbornOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU
  5. 8. September 2017STST 1733Bebauungplan Nr. 861 - Nördlich Am StockbornStellungnahme
  6. 9. Oktober 2018OFOF 348/8Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am StockbornOrtsbeiratsantrag · SPD
  7. 25. Oktober 2018OAOA 316Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am StockbornAnregung
  8. 12. November 2018OFOF 369/8Baumfällmaßnahmen Grundstück Am Stockborn 1 - 7Ortsbeiratsantrag · SPD
  9. 29. November 2018Sie sind hier
    VV 1074Baumfällmaßnahmen Grundstück Am Stockborn 1 - 7
    Anfrage
  10. 4. März 2019STST 532Baumfällmaßnahmen Grundstück Am Stockborn 1-7Stellungnahme
  11. 8. April 2019Antwort des Magistrats · nach 173 WochenSTST 665Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am StockbornStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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