Bebauungsplans Nr. 861 - nördlich Am Stockborn
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Oberfeldstraße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Einrichtung einer Schulschranke im Bereich der Oberfeldstraße/Heilmannstraße an der Europäischen Schule04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Runder Tisch zur weiteren Entwicklung der Europäischen Schule Frankfurt am Standort Praunheimer Weg20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Umgestaltung des Praunheimer Weges im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen an der Europäischen Schule20.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Oberfeldstraße per E-MailBegründung
Stockborn Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten folgenden Beschluss fassen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben für einen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 861-nördlich Am Stockborn- Magistrat zu beachten:
- Im Bereich Am Alten Schloss und an der Oberfeldstraße ist der vorhandene Baumbestand weitest möglich zu erhalten.
- Die Bauhöhe ist grundsätzlich auf vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss zu begrenzen. Parallel zum Praunheimer Weg kann eine höhere Bebauung angestrebt werden, die sich an der Höhe der gegenüberliegenden Seniorenwohnanlage orientiert. Die Geschosszahl der im Inneren des Straßenblocks gelegenen drei Solitärgebäude soll entsprechend der Rahmenplanung des Aufstellungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 (§ 6768) nicht über drei zuzüglich eines Dachgeschosses hinausgehen. Insgesamt darf das Maß der baulichen Nutzung unter Einbeziehung der Dachgeschosse eine Bruttogeschossfläche von 12.000 qm nicht überschreiten.
- Die Gebäudestruktur an der Straßenfront Am Stockborn soll mit drei Vorsprüngen gegliedert werden. Die damit verbleibenden zwei Rücksprünge sind so zu gestalten, dass jeweils mindestens drei der vorhandenen größeren Bäume erhalten bleiben. Begründung: Mit einer höheren Bebauung gegenüber der bereits vorhandenen Seniorenanlage, wo sich derzeit auf dem Plangebiet bereits ein Hochhaus befindet, und der Gliederung mit unterschiedlichen Bauhöhen ergibt sich die Chance, die Bebauung in Anlehnung an vorhandene Bebauungsstrukturen zu gestalten. Der Erhalt des Baumbestandes an dem Straßenbereich Am Alten Schloss / Oberfeldstraße sowie ein zumindest teilweiser Erhalt des vorhandenen Baumbestandes an der Straße Am Stockborn ist für das Kleinklima vor Ort sowie die Attraktivität der Bebauung und der Umgebung vorteilhaft.
Inhalt
Antrag vom 20.04.2017, OF 154/8
Betreff: Bebauungsplans Nr. 861 - nördlich Am Stockborn Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten folgenden Beschluss fassen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben für einen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 861-nördlich Am Stockborn- Magistrat zu beachten:
- Im Bereich Am Alten Schloss und an der Oberfeldstraße ist der vorhandene Baumbestand weitest möglich zu erhalten.
- Die Bauhöhe ist grundsätzlich auf vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss zu begrenzen. Parallel zum Praunheimer Weg kann eine höhere Bebauung angestrebt werden, die sich an der Höhe der gegenüberliegenden Seniorenwohnanlage orientiert. Die Geschosszahl der im Inneren des Straßenblocks gelegenen drei Solitärgebäude soll entsprechend der Rahmenplanung des Aufstellungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 (§ 6768) nicht über drei zuzüglich eines Dachgeschosses hinausgehen. Insgesamt darf das Maß der baulichen Nutzung unter Einbeziehung der Dachgeschosse eine Bruttogeschossfläche von 12.000 qm nicht überschreiten.
- Die Gebäudestruktur an der Straßenfront Am Stockborn soll mit drei Vorsprüngen gegliedert werden. Die damit verbleibenden zwei Rücksprünge sind so zu gestalten, dass jeweils mindestens drei der vorhandenen größeren Bäume erhalten bleiben. Begründung: Mit einer höheren Bebauung gegenüber der bereits vorhandenen Seniorenanlage, wo sich derzeit auf dem Plangebiet bereits ein Hochhaus befindet, und der Gliederung mit unterschiedlichen Bauhöhen ergibt sich die Chance, die Bebauung in Anlehnung an vorhandene Bebauungsstrukturen zu gestalten. Der Erhalt des Baumbestandes an dem Straßenbereich Am Alten Schloss / Oberfeldstraße sowie ein zumindest teilweiser Erhalt des vorhandenen Baumbestandes an der Straße Am Stockborn ist für das Kleinklima vor Ort sowie die Attraktivität der Bebauung und der Umgebung vorteilhaft.Hauptvorlage: Antrag vom 04.04.2017, OF 134/8 Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Dezember 2015MM 219Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 20. April 2017Sie sind hierOFOF 154/8Bebauungsplans Nr. 861 - nördlich Am StockbornOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU
- 20. April 2017OAOA 140Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am StockbornAnregung
- 8. September 2017STST 1733Bebauungplan Nr. 861 - Nördlich Am StockbornStellungnahme
- 25. Oktober 2018OAOA 316Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am StockbornAnregung
- 12. November 2018OFOF 369/8Baumfällmaßnahmen Grundstück Am Stockborn 1 - 7Ortsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2018VV 1074Baumfällmaßnahmen Grundstück Am Stockborn 1 - 7Anfrage
- 4. März 2019Antwort des Magistrats · nach 168 WochenSTST 532Baumfällmaßnahmen Grundstück Am Stockborn 1-7Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu Ziffer 1 und 3 der Vorlage: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2 der Vorlage: SPD, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung REP