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Bebauungsplans Nr. 861 - nördlich Am Stockborn

Vorlagentyp: OFSPDCDU
168 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Stockborn Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten folgenden Beschluss fassen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben für einen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 861-nördlich Am Stockborn- Magistrat zu beachten:

  1. Im Bereich Am Alten Schloss und an der Oberfeldstraße ist der vorhandene Baumbestand weitest möglich zu erhalten.
  2. Die Bauhöhe ist grundsätzlich auf vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss zu begrenzen. Parallel zum Praunheimer Weg kann eine höhere Bebauung angestrebt werden, die sich an der Höhe der gegenüberliegenden Seniorenwohnanlage orientiert. Die Geschosszahl der im Inneren des Straßenblocks gelegenen drei Solitärgebäude soll entsprechend der Rahmenplanung des Aufstellungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 (§ 6768) nicht über drei zuzüglich eines Dachgeschosses hinausgehen. Insgesamt darf das Maß der baulichen Nutzung unter Einbeziehung der Dachgeschosse eine Bruttogeschossfläche von 12.000 qm nicht überschreiten.
  3. Die Gebäudestruktur an der Straßenfront Am Stockborn soll mit drei Vorsprüngen gegliedert werden. Die damit verbleibenden zwei Rücksprünge sind so zu gestalten, dass jeweils mindestens drei der vorhandenen größeren Bäume erhalten bleiben. Begründung: Mit einer höheren Bebauung gegenüber der bereits vorhandenen Seniorenanlage, wo sich derzeit auf dem Plangebiet bereits ein Hochhaus befindet, und der Gliederung mit unterschiedlichen Bauhöhen ergibt sich die Chance, die Bebauung in Anlehnung an vorhandene Bebauungsstrukturen zu gestalten. Der Erhalt des Baumbestandes an dem Straßenbereich Am Alten Schloss / Oberfeldstraße sowie ein zumindest teilweiser Erhalt des vorhandenen Baumbestandes an der Straße Am Stockborn ist für das Kleinklima vor Ort sowie die Attraktivität der Bebauung und der Umgebung vorteilhaft.

Inhalt

Antrag vom 20.04.2017, OF 154/8

Betreff: Bebauungsplans Nr. 861 - nördlich Am Stockborn Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten folgenden Beschluss fassen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben für einen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 861-nördlich Am Stockborn- Magistrat zu beachten:

  1. Im Bereich Am Alten Schloss und an der Oberfeldstraße ist der vorhandene Baumbestand weitest möglich zu erhalten.
  2. Die Bauhöhe ist grundsätzlich auf vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss zu begrenzen. Parallel zum Praunheimer Weg kann eine höhere Bebauung angestrebt werden, die sich an der Höhe der gegenüberliegenden Seniorenwohnanlage orientiert. Die Geschosszahl der im Inneren des Straßenblocks gelegenen drei Solitärgebäude soll entsprechend der Rahmenplanung des Aufstellungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 (§ 6768) nicht über drei zuzüglich eines Dachgeschosses hinausgehen. Insgesamt darf das Maß der baulichen Nutzung unter Einbeziehung der Dachgeschosse eine Bruttogeschossfläche von 12.000 qm nicht überschreiten.
  3. Die Gebäudestruktur an der Straßenfront Am Stockborn soll mit drei Vorsprüngen gegliedert werden. Die damit verbleibenden zwei Rücksprünge sind so zu gestalten, dass jeweils mindestens drei der vorhandenen größeren Bäume erhalten bleiben. Begründung: Mit einer höheren Bebauung gegenüber der bereits vorhandenen Seniorenanlage, wo sich derzeit auf dem Plangebiet bereits ein Hochhaus befindet, und der Gliederung mit unterschiedlichen Bauhöhen ergibt sich die Chance, die Bebauung in Anlehnung an vorhandene Bebauungsstrukturen zu gestalten. Der Erhalt des Baumbestandes an dem Straßenbereich Am Alten Schloss / Oberfeldstraße sowie ein zumindest teilweiser Erhalt des vorhandenen Baumbestandes an der Straße Am Stockborn ist für das Kleinklima vor Ort sowie die Attraktivität der Bebauung und der Umgebung vorteilhaft.Hauptvorlage: Antrag vom 04.04.2017, OF 134/8 Beratung im Ortsbeirat: 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Dezember 2015MM 219Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
  2. 20. April 2017Sie sind hier
    OFOF 154/8Bebauungsplans Nr. 861 - nördlich Am Stockborn
    Ortsbeiratsantrag · SPD, CDU
  3. 20. April 2017OAOA 140Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am StockbornAnregung
  4. 8. September 2017STST 1733Bebauungplan Nr. 861 - Nördlich Am StockbornStellungnahme
  5. 25. Oktober 2018OAOA 316Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am StockbornAnregung
  6. 12. November 2018OFOF 369/8Baumfällmaßnahmen Grundstück Am Stockborn 1 - 7Ortsbeiratsantrag · SPD
  7. 29. November 2018VV 1074Baumfällmaßnahmen Grundstück Am Stockborn 1 - 7Anfrage
  8. 4. März 2019Antwort des Magistrats · nach 168 WochenSTST 532Baumfällmaßnahmen Grundstück Am Stockborn 1-7Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 11 · 20.04.2017
TO I, TOP 13
Angenommen
Anregung OA 140 2017 1. Die Vorlage OF 134/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 154/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 154/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
CDUFDPFreie Wähler
Ablehnung:
GrüneLinkeBFF
Enthaltung:
REP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu Ziffer 1 und 3 der Vorlage: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2 der Vorlage: SPD, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung REP

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