Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn
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Am Alten Schloß — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
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Anregung vom 20.04.2017, OA 140 entstanden aus Vorlage: OF 154/8 vom 20.04.2017
Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Vorgang: M 219/15; Beschl. d. Stv.-V, § 6768/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben für einen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - zu beachten:
- Im Bereich der Straße Am Alten Schloß und an der Oberfeldstraße ist der vorhandene Baumbestand weitestmöglich zu erhalten.
- Die Bauhöhe ist grundsätzlich auf vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss zu begrenzen. Parallel zum Praunheimer Weg kann eine höhere Bebauung angestrebt werden, die sich an der Höhe der gegenüberliegenden Seniorenwohnanlage orientiert. Die Geschosszahl der im Inneren des Straßenblocks gelegenen drei Solitärgebäude soll entsprechend der Rahmenplanung des Aufstellungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016, § 6768, nicht über drei zuzüglich eines Dachgeschosses hinausgehen. Insgesamt darf das Maß der baulichen Nutzung unter Einbeziehung der Dachgeschosse eine Bruttogeschossfläche von 12.000 Quadratmeter nicht überschreiten.
- Die Gebäudestruktur an der Straßenfront Am Stockborn soll mit drei Vorsprüngen gegliedert werden. Die damit verbleibenden zwei Rücksprünge sind so zu gestalten, dass jeweils mindestens drei der vorhandenen größeren Bäume erhalten bleiben. Begründung: Mit einer höheren Bebauung gegenüber der bereits vorhandenen Seniorenwohnanlage, wo sich derzeit auf dem Plangebiet bereits ein Hochhaus befindet, und der Gliederung mit unterschiedlichen Bauhöhen ergibt sich die Chance, die Bebauung in Anlehnung an vorhandene Bebauungsstrukturen zu gestalten. Der Erhalt des Baumbestandes an dem Straßenbereich Am Alten Schloß/Oberfeldstraße sowie ein zumindest teilweiser Erhalt des vorhandenen Baumbestandes an der Straße Am Stockborn ist für das Kleinklima vor Ort sowie die Attraktivität der Bebauung und der Umgebung vorteilhaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Dezember 2015MM 219Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 9. September 2016BB 240Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
- 20. April 2017Sie sind hierOAOA 140Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am StockbornAnregung
- 20. April 2017OFOF 154/8Bebauungsplans Nr. 861 - nördlich Am StockbornOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU
- 8. September 2017STST 1733Bebauungplan Nr. 861 - Nördlich Am StockbornStellungnahme
- 9. Oktober 2018OFOF 348/8Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am StockbornOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. Oktober 2018OAOA 316Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am StockbornAnregung
- 12. November 2018OFOF 369/8Baumfällmaßnahmen Grundstück Am Stockborn 1 - 7Ortsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2018VV 1074Baumfällmaßnahmen Grundstück Am Stockborn 1 - 7Anfrage
- 4. März 2019STST 532Baumfällmaßnahmen Grundstück Am Stockborn 1-7Stellungnahme
- 8. April 2019Antwort des Magistrats · nach 173 WochenSTST 665Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am StockbornStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)