Stadtteilverkehrsplan Höchst
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Auskunftsersuchen vom 06.05.2014, V 1010 entstanden aus Vorlage: OF 995/6 vom 16.04.2014
Betreff: Stadtteilverkehrsplan Höchst Vorgang: ST 1258/13 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann der Stadtteilverkehrsplan Höchst dem Ortsbeirat vorgestellt wird.
Begründung: In der Stellungnahme ST 1258 kündigte der Magistrat an, erste Ergebnisse im I. Quartal 2014 dem Ortsbeirat vorzustellen. Da dies aber bisher nicht passiert ist, möchte der Ortsbeirat nun wissen, wann diese Vorstellung erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 24. April 2013OFOF 707/6Stadtteilverkehrsplan HöchstOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Mai 2013BB 197Stadtteilverkehrsplan HöchstMagistratsbericht
- 16. Mai 2013VV 742Stadtteilverkehrsplan HöchstAnfrage
- 19. August 2013STST 1258Stadtteilverkehrsplan HöchstStellungnahme
- 16. April 2014OFOF 995/6Stadtteilverkehrsplan HöchstOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. Mai 2014Sie sind hierVV 1010Stadtteilverkehrsplan HöchstAnfrage
- 11. August 2014STST 1036Stadtteilverkehrsplan HöchstStellungnahme
- 21. Januar 2015OFOF 1256/6Stadtteilverkehrsplan HöchstOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. Februar 2015VV 1264Stadtteilverkehrsplan HöchstAnfrage
- 22. Mai 2015Antwort des Magistrats · nach 108 WochenSTST 785Stadtteilverkehrsplan HöchstStellungnahme
- 13. April 2016OFOF 10/6Höchst: Stadtteilverkehrsplan vorstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen