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Höchst: Stadtteilverkehrsplan vorstellen

Vorlagentyp: OM
1 Sitzung

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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 33 entstanden aus Vorlage: OF 10/6 vom 13.04.2016

Betreff: Höchst: Stadtteilverkehrsplan vorstellen Vorgang: B 197/13; V 742/13 OBR 6; ST 1258/13; V 1010/14 OBR 6; ST 1036/14; V 1264/15 OBR 6; ST 785/15 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat den zuletzt in der Vorlage ST 785 für Ende 2015 angekündigten Stadtteilverkehrsplan nun vorzustellen oder die Hinderungsgründe für die Verzögerungen bekannt zu geben.

Begründung: Seit vielen Jahren hat der Ortsbeirat 6 immer wieder beantragt, dass der Stadtteilverkehrsplan für Höchst vorgestellt wird. Zuletzt wurde mit der Vorlage ST 785 mitgeteilt, dass die Vorstellung für Ende 2015 vorgesehen ist. Der Ortsbeirat bittet um die Vorstellung, da von diesen Plänen einige Maßnahmen abhängen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Der Weg dieser Vorlage

Am 3. Mai 2016 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 618/6 zurück — Ortsbeiratsantrag von CDU, beschlossen am 26. Februar 2018. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 9. September 2016 mit der Stellungnahme ST 1211. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 18 Wochen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 4 · 30.08.2016
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 1

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