Stadtteilverkehrsplan Höchst
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
OM 33/16 OBR 6; ST 1211/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird darum gebeten, den schon lange angekündigten Stadtteilverkehrsplan für Höchst öffentlich vorzustellen. Begründung: In der ST 1211/2016 hat der Magistrat angekündigt, im Herbst des Jahres 2016 mit dem Ortsbeirat ein Planergespräch zu vereinbaren. Seitdem ist nichts geschehen. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, den überfälligen Stadtteilverkehrsplan vorzustellen.
Inhalt
Antrag vom 26.02.2018, OF 618/6
Betreff: Stadtteilverkehrsplan Höchst Vorgang: OM 33/16 OBR 6; ST 1211/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird darum gebeten, den schon lange angekündigten Stadtteilverkehrsplan für Höchst öffentlich vorzustellen.
Begründung: In der ST 1211/2016 hat der Magistrat angekündigt, im Herbst des Jahres 2016 mit dem Ortsbeirat ein Planergespräch zu vereinbaren. Seitdem ist nichts geschehen. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, den überfälligen Stadtteilverkehrsplan vorzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. September 2016STST 1211Höchst: Stadtteilverkehrsplan vorstellenStellungnahme
- 26. Februar 2018Sie sind hierOFOF 618/6Stadtteilverkehrsplan HöchstOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. März 2018OMOM 2846Stadtteilverkehrsplan HöchstDirektanregung
- 1. August 2018OFOF 763/6Öffnung der ZuckschwerdtstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. August 2018OMOM 3407Öffnung der ZuckschwerdtstraßeDirektanregung
- 17. August 2018STST 1629Stadtteilverkehrsplan HöchstStellungnahme
- 29. März 2019Antwort des Magistrats · nach 133 WochenSTST 625a) Stadtteilverkehrsplan Höchst b) Höchst: Wie geht es denn jetzt mit dem Verkehrskonzept für die Höchster Alt- und Innenstadt weiter?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme