Befahren von Gehwegen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft über Maßnahmen gegen das Befahren von Gehwegen mit Fahrrädern, Lastenrädern und E-Rollern gebeten. Dies ist notwendig, um Fußgänger und andere gefährdete Gruppen zu schützen und die Sicherheit im Ortsbezirk 4 zu erhöhen.
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Thema Fußverkehr verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Auskunft darüber gebeten, welche Maßnahmen gegen das Befahren der Gehwege mit Fahrrädern, Last enrädern und E-Rollern im Ortsbezirk vorgesehen sind.
Begründung
Das Befahren der Gehwege mit oben genannten Fahrzeugen gehört in Frankfurt und gerade im Ortsbezirk 4 schon zum guten Ton. Fußgänger, Kinder, ältere und gehbehinderte Menschen werden durch das Befahren mit zum Teil übermäßigen Geschwindigkeiten extrem gefährdet. Ein Einschreiten der Ordnungsbehörden ist dabei bis jetzt nicht zu erkennen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2024OFOF 421/4Befahren von GehwegenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. September 2024Sie sind hierVV 1001Befahren von GehwegenAnfrage
- 18. November 2024Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1953Befahren von GehwegenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen