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Befahren von Gehwegen

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Problematik des vorschriftswidrigen Befahrens von Gehwegen in Frankfurt am Main. Es wird festgestellt, dass es keine signifikanten Beschwerden oder Unfallhäufungen in den Stadtteilen Bornheim und Ostend gibt, und dass die Polizei Maßnahmen zur Verkehrssicherheit ergreift.

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Stellungnahme des Magistrats

Aufgrund der Zuständigkeit der Landespolizei wurde diese über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten:

"Grundsätzliches

Das vorschriftswidrige Benutzen von Gehwegen mit Fahrrädern, Lastenrädern und E-Scootern stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar, die aufgrund der hohen Gefahrenträchtigkeit zum Nachteil von schwächeren Verkehrsteilnehmenden zu Recht bußgeldbewährt ist. Zur Reduzierung von Gefahrenmomenten und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden die im Rahmen der polizeilichen Streifentätigkeit festgestellten Verstöße konsequent geahndet.

Nach hiesiger Einschätzung lässt sich die hier gegenständliche Problematik auf das gesamte Stadtgebiet übertragen, weshalb es sich augenscheinlich um kein ortsspezifisches Phänomen der Stadtteile Bornheim und Ostend handelt. Aufgrund dessen erhalten die Frankfurter Polizeireviere Unterstützung durch die Fahrradstaffel der hiesigen Verkehrsüberwachung. Die resultierenden Verkehrskontrollen erfolgen dabei bedarfsorientiert sowie anlassbezogen.

Beschwerdelage

Die Büroermittlungen haben ergeben, dass bei hiesiger Direktion Verkehrssicherheit bislang keine vergleichbaren Beschwerdelagen in den Stadtteilen Bornheim und Ostend bekannt geworden sind. Die entsprechende Rückfrage beim 6. Polizeirevier für den Stadtteil Bornheim verlief ebenfalls negativ. Lediglich dem 5. Polizeirevier wurde für den Stadtteil Ostend im Jahr 2023 eine inhaltlich gleichgelagerte Bürgerbeschwerde gemeldet, die sich örtlich auf die Rhönstraße begrenzte. Daraufhin wurde der Bereich polizeilich in eigener Zuständigkeit überwacht.

Unfallauswertung

Unfallhäufungsstellen im Zusammenhang mit dem vorschriftswidrigen Benutzen von Gehwegen durch Fahrradfahrende oder E-Scooter-Fahrende (insbesondere in Verbindung mit dem Befahren entgegen der vorgegebenen Fahrtrichtung), liegen in den Stadtteilen Bornheim und Ostend grundsätzlich vor. Die registrierten Konfliktsituationen beziehen sich allerdings ausschließlich auf die Fahrbeziehung mit dem Kraftfahrzeugverkehr und spiegeln sich dabei vor allem in den Unfalltypen "Abbiegeunfall" sowie "Einbiegen/Kreuzen"-Unfall wider.

Unfallhäufungsstellen aufgrund von Konfliktsituationen zwischen dem Rad bzw. E-Scooter-Verkehr und dem Fußgängerverkehr wurden polizeilich bislang weder in den betroffenen Stadtteilen noch im gesamten Stadtgebiet festgestellt.

Die Auswertung der polizeilichen Unfallstatistik 2023 ergab, dass in den Stadtteilen Bornheim und Ostend lediglich eine niedrige einstellige Anzahl von Verkehrsunfällen (zwischen Radfahrenden/E-Scooter-Fahrenden und zu Fußgehenden, aufgrund des vorschriftswidrigen Benutzens von Gehwegen), polizeilich registriert und zur Ahndung gebracht wurde."

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. August 2024OFOF 421/4Befahren von GehwegenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 3. September 2024VV 1001Befahren von GehwegenAnfrage
  3. 18. November 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 1953Befahren von Gehwegen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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