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Erhaltungssatzungen kontra Wohnungsbau im Frankfurter Nordosten

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat stellt fest, dass im Ortsbezirk 10 Erhaltungssatzungen bestehen, die die städtebauliche Eigenart schützen und energetische Modernisierungen sowie Dachausbauten nicht ausschließen. Die Auswertung der Bauanträge zeigt, dass die Genehmigungsquote in den Erhaltungsgebieten hoch ist, jedoch eine statistische Auswertung nach Quadratmetern nicht möglich ist.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu Frage 1:

Im Ortsbezirk 10 gibt es bis auf einen Teil der Erhaltungssatzung Dornbusch ausschließlich Erhaltungssatzungen, welche die städtebauliche Eigenart des Gebietes schützen. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt eines Ortsbildes.

Städtebauliche Erhaltungssatzungen schließen weder eine energetische Modernisierung noch den Dachausbau aus. Genehmigungen für die Änderung baulicher Anlagen, die Nutzungsänderung sowie die Neuerrichtung werden in der Regel erteilt, sofern das Vorhaben den Zielen der Satzung nicht entgegensteht. Diese Erhaltungssatzungen gelten vor allem für die historischen Ortskerne, die sich durch ihre dichte, kleinteilige, historische Bebauung charakterisieren. Naturgemäß gelten in diesen Gebieten auch ohne die Anwendbarkeit der Erhaltungssatzungen andere Gesetzmäßigkeiten als in Neubaugebieten.

Zu Frage 2:

Der Magistrat hat bei seiner Auswertung der Bauanträge (B) und Satzungsanträge (SG) seit 2022 (Stand 14.04.24) wie gewünscht zwischen den Geltungsbereichen von Erhaltungssatzungen und den Gebieten außerhalb der Erhaltungssatzungen unterschieden. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass im Bereich des Ortsbeirat 10 die Flächen von Gebieten mit Erhaltungssatzungen wesentlich geringer ausfallen als die Flächen der übrigen Gebiete.

Bau- und Satzungsanträge seit 2022 im Gebiet des OBR 10

B in ErhaltSSG in ErhaltSB & SG in ErhaltSB & SG
außerhalb ErhaltSB & SG ges.
Anträge innerhalb OBR 10 insgesamt113143650
davon genehmigt5383139
davon versagt00011
davon zurückgegeben00011
davon in Bearbeitung60639

Anträge Wohnen seit 2022 im Gebiet des OBR 10

B in ErhaltSSG in ErhaltSB & SG
in ErhaltSB & SG
außerhalb ErhaltSB &
SG ges. Anträge innerhalb OBR 10 mit Wohnen5381523
davon genehmigt2351318
davon versagt00011
davon zurückgegeben00011
davon in Bearbeitung30325

Anträge Ausbau/ Anbau Wohnen seit 2022 im Gebiet des OBR 10

B in ErhaltSSG in ErhaltSB &
SG in ErhaltSB & SG
außerhalb ErhaltSB & SG ges.
Anträge innerhalb OBR 10 mit Dachsausbau oder Anbau und Wohnen11246
davon genehmigt01134
davon versagt00000
davon zurückgegeben00011
davon in Bearbeitung20202

Zu Frage 3:

Eine statistische Auswertung nach Quadratmetern ist mit den Daten, die dem Magistrat vorliegen, nicht möglich.

Zu Frage 4:

Heizungsanlagen sind nach der Hessischen Bauordnung genehmigungsfrei. Auch hierzu kann keine Auswertung vorgenommen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Februar 2024OFOF 764/10Erhaltungssatzungen kontra Wohnungsbau im Frankfurter NordostenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 20. Februar 2024OMOM 5112Erhaltungssatzungen kontra Wohnungsbau im Frankfurter NordostenDirektanregung
  3. 27. Mai 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 996Erhaltungssatzungen kontra Wohnungsbau im Frankfurter Nordosten
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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