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Planung und Bau eines Fußwegs zur Ehrensäule (Seckbach)

Vorlagentyp: STMagistrat
70 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 982

Betreff: Planung und Bau eines Fußwegs zur Ehrensäule (Seckbach) Bereits für die Herstellung eines einfachen Weges zur Ehrensäule ist mit Kosten in Höhe von mindestens 30.000,-€ zu rechnen. Dabei sind die benötigten Mittel für Grunderwerb und Planung noch nicht berücksichtigt, die ggf. zusätzlich ein Vielfaches an Kosten verursachen würden. Zudem wäre eine regelmäßige Instandhaltung des voraussichtlich wenig genutzten Weges erforderlich, was laufende Unterhaltungskosten erfordern würde. Diese können vom zuständigen Fachamt nicht bereitgestellt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Januar 2018EAEA 70Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Planung und Bau eines Fußwegs zur Ehrensäule (Seckbach)Etatanregung
  2. 23. Juli 2018STST 1294Planung und Bau eines Fußwegs zur Ehrensäule (Seckbach)Stellungnahme
  3. 12. November 2018OFOF 500/11Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Planung und Bau eines Fußwegs zur Ehrensäule (Seckbach)Ortsbeiratsantrag · SPD
  4. 3. Dezember 2018EAEA 309Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Planung und Bau eines Fußwegs zur Ehrensäule (Seckbach)Etatanregung
  5. 27. Mai 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 70 Wochen
    STST 982Planung und Bau eines Fußwegs zur Ehrensäule (Seckbach)
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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