Bewässerung auf dem Riedberg - nachhaltig und ressourcenschonend
Zusammenfassung
Der Magistrat sieht von einer Entnahme von Gießwasser aus dem Regenrückhaltesystem "Kätcheslachweiher" ab, da mehrere gesundheitliche und umwelttechnische Bedenken bestehen. Insbesondere die Belastung durch Schadstoffe und die unzureichende bautechnische Auslegung der Anlage sind entscheidende Faktoren.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Einer Entnahme von Gießwasser für Bäume aus dem Regenrückhaltesystem "Kätcheslachweiher" - ein vordergründig durchaus zu diskutierender Ansatz - stehen aus Sicht des Magistrats einige wichtige Aspekte entgegen: • An das Regenrückhaltesystem sind unter anderem Straßenflächen angeschlossen. Über diese können Schadstoffe wie z. B. Mikroplastik (Reifenabrieb) in die Becken eingetragen werden, welche dann beim Gießvorgang räumlich diffus ins Erdreich gelangen könnten (im Gegensatz zu räumlich definierten Versickerungsanlagen). Der Rückhalt von Schadstoffen ist auch Sinn der Anlage, um den aufnehmenden Kalbach nicht zu belasten. • Das im Dauerstau betriebene Regenrückhaltesystem hat keinen natürlichen Durchfluss bei Trockenwetter. Darüber hinaus hat sich ein für eine abwassertechnische Anlage nicht bestimmungsgemäßer Fisch- und Amphibienbesatz gebildet. Insofern ist insbesondere in den Sommermonaten und in Hitzeperioden eine nennenswerte Verkeimung des Wassers nicht auszuschließen. Diese ist im derzeitigen Betrieb als unkritisch anzusehen, bei einem Gießvorgang können jedoch für den (gewerblich arbeitenden) Menschen gesundheitsschädliche Aerosole freigesetzt werden. • Eine eventuell mögliche Entnahme ist nur begrenzt möglich. Durch den vorhandenen Fisch- und Amphibienbesatz ist ein noch zu bestimmender Mindestwasserstand sicherzustellen, um ein "Umkippen" des Beckeninhalts insbesondere in Hitzeperioden zu verhindern. Es ist zu erwarten, dass ein solches Szenario mit einem erhöhten Wasserbedarf von Bäumen zusammenfällt. • Die abwassertechnische Anlage "Kätcheslachweiher" ist für eine Entnahme von Wasser unabhängig von der anschließenden Nutzung bautechnisch nicht ausgelegt. Hier wären entsprechende Voraussetzungen z. B. für das Absenken eines Saugkorbs, dem Schutz des Fischbestandes beim Saugen oder den Bau eines Pegels zur Sicherung eines Mindestwasserstands zu schaffen. • Die wasserrechtlichen, genehmigungsrechtlichen und insbesondere haftungsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Vorhaben sind aus Sicht des Magistrats nicht gegeben. Dass diese Anlage planmäßig auch zu Feuerlöschzwecken dienen soll, ist dem Magistrat so nicht bekannt. Offizielle Feuerlöschteiche sind darüber hinaus entsprechend zu kennzeichnen. Dies ist bei der vorhandenen Anlage nicht der Fall. Zusammenfassend kann der Magistrat die Einbeziehung des Regenrückhaltesystems in die Bewässerung der Bäume des Riedbergs nicht sehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2020OFOF 586/12Bewässerung auf dem Riedberg - nachhaltig und ressourcenschonendOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. August 2020OMOM 6453Bewässerung auf dem Riedberg - nachhaltig und ressourcenschonendDirektanregung
- 27. November 2020STST 2094Bewässerung auf dem Riedberg - nachhaltig und ressourcenschonendStellungnahme
- 17. Mai 2021STST 1104Bewässerung auf dem Riedberg - nachhaltig und ressourcenschonendStellungnahme
- 29. Oktober 2021STST 1999Bewässerung auf dem Riedberg - nachhaltig und ressourcenschonendStellungnahme
- 25. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 103 WochenSTST 978Bewässerung auf dem Riedberg - nachhaltig und ressourcenschonendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab