Kein neues Baugebiet in Eschersheim-Nord!
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2006, ST 968
Betreff:
Kein neues Baugebiet in Eschersheim-Nord!
Zu 2.
Für die Aufstellung des Regionalen Flächennutzungsplanes sind zurzeit lediglich die beiden Flächen Nieder-Eschbach und Eschersheim-Nord mit zusammen ca. 17 ha Fläche angemeldet.
Dieser außerordentlich geringe Umfang der von der Stadt angemeldeten Siedlungszuwachsflächen trägt der Leitvorstellung Rechnung, dass der weitere Wohnflächen- und Wohnungsbedarf in Frankfurt a.M. vorwiegend im Rahmen von sog. "Innenentwicklungsmaßnahmen“ abgedeckt werden kann. Ein völliger Verzicht auf derartige Zuwachsflächen ist aber wegen der eingeschränkten Mobilisierbarkeit von Innenentwicklungsflächen planerisch nicht vertretbar. Weiterhin sind nicht alle Bauformen auf Innenentwicklungsflächen möglich.
Zu 3.
Die Inhalte und ebenso die Begründung zum Bebauungsplan 451 gelten ausschließlich innerhalb der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches dieses Bebauungsplanes. Die beantragte Wohnbaufläche "Eschersheim Nord“ liegt zwar angrenzend, jedoch nahezu vollständig außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 451. Dessen Festsetzungen haben somit keine Wirkung auf die geplante Wohnbaufläche. Lediglich die festgesetzte Obstbaumreihe in der Verlängerung der Straße "Im Geeren“ (Buchstabe "B“) wäre in einem zukünftigen Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Die öffentlichen Grünflächen - Spiel- und Liegewiese - "C“ sowie Streuobstwiese "D“ sind nicht von der geplanten Wohnbaufläche betroffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2006BB 210Beteiligung des Ortsbeirates hier: Aufhebung beziehungsweise Änderung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2005, § 8783Magistratsbericht
- 26. Mai 2006OFOF 17/9Kein neues Baugebiet in Eschersheim Nord!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Juni 2006OAOA 59Kein neues Baugebiet in Eschersheim-Nord! Bericht des Magistrats vom 24.04.2006, B 210Anregung
- 19. September 2006Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 968Kein neues Baugebiet in Eschersheim-Nord!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab