Kein neues Baugebiet in Eschersheim Nord!
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Zu
- Nach dem Stadtverordnetenbeschluss, § 106070, soll „der Stadtverordnetenversammlung und den zuständigen Ortsbeiräten über seinen wesentlichen Wünsche zur Ausweisung neuer Siedlungs- oder Gewerbeflächen oder zur Änderung von Flächennutzungen bei der Aufstellung des Regionalen Flächennutzungsplanes im Voraus“ berichtet werden. Mit der bloßen Erwähnung von der Wohnbaufläche Eschersheim-Nord ist diesem Anliegen in keiner Weise Genüge getan. Zu 2. und zu
- In der Anlage Nr. 7 und Nr. 8 des Berichtes B 350 in der Stellungnahme zum Regionalen Flächennutzungsplan wird Eschersheim-Nord als zusätzliches Wohnungsbaugebiet östlich des Neubaugebietes ‚Nördlich der Anne-Frank-Siedlung’ angegeben. Diese Flächen betreffen sowohl Flächen für Erwerbsgartenbau, wohnungsferne Gärten Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünanlagen( Liste der Änderungswünsche, B 350). In der Begründung zum Bebauungsplan B 451 steht dagegen u.a.: „Alle Teilflächen (Streuobstparzellen) mit dem höchsten Biotoppotential sind zu erhalten, zu sichern und bestandsgerecht zu pflegen“ in der textlichen Festsetzung zum Bebauungsplan Nr.451 steht unter 4.6. „ Extensive Randbereiche: Die privaten Flächen mit der Zweckbestimmung ‚Extensive Randbereiche’ sind mit einheimischen standortgerechten Gehölzgruppen in lockerer Anordnung zu bepflanzen und extensiv zu pflegen.“ Aus dem groben Übersichtsplan aus B 350 ist nicht ersichtlich, um welche neuen Wohnbauflächen es sich genau handeln soll. Es ist zu befürchten, dass es sich zumindest bei einem Teil der Flächen um hochwertige Biotopflächen und extensive Randbereiche handelt. Die öffentlichen Grünflächen und die Vorschriften zur Gestaltung extensiver privater Grünflächen dienen als Ausgleich für die Bebauung nördlich der Anne-Frank-Siedlung (Maßnahmen auf den Flächen C, D und E (Begründung zum Bebauungsplan 451, Seite 10, 11). Erwerbsgartenflächen, tragen zur erwünschten Verknüpfung von Arbeiten und Wohnen bei und dienen dem Erhalt wichtiger Arbeitsplätze. Die Grünflächen östlich des jetzigen Neubaugebietes Nördlich der Anne-Frank-Siedlung sind wichtige und stark genutzte Naherholungsflächen für die AnwohnerInnen und sollen auf jeden Fall erhalten bleiben. Antragstellende Fraktion: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2006, B 210 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse:
- Sitzung des OBR 9 am 08.06.2006, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 17/9 wird zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung OA 59 2006
- Die Vorlage B 210 wird unter Hinweis auf OA 59 zurückgewiesen.
- Die Vorlage OF 17/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu
- SPD und GRÜNE gegen CDU (= Kenntnis), bei Enthaltung FDP und LINKE.WASG zu
- SPD und GRÜNE gegen CDU (= Ablehnung), bei Enthaltung FDP und LINKE.WASG
Inhalt
Antrag vom 26.05.2006, OF 17/9
Betreff:
Kein neues Baugebiet in Eschersheim Nord!
Vorgang:
Bebauungsplan 451; B 350/04; B 210/06; OM 42 OBR 9
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- B 210 wird abgelehnt.
- Eine neue Wohnbaufläche östlich des Neubaugebietes Nördlich der Anne-Frank-Siedlung wird abgelehnt.
- Die Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr, 451 sollen erhalten bleiben.
Begründung:
Zu
- Nach dem Stadtverordnetenbeschluss, § 106070, soll "der Stadtverordnetenversammlung und den zuständigen Ortsbeiräten über seinen wesentlichen Wünsche zur Ausweisung neuer Siedlungs- oder Gewerbeflächen oder zur Änderung von Flächennutzungen bei der Aufstellung des Regionalen Flächennutzungsplanes im Voraus“ berichtet werden. Mit der bloßen Erwähnung von der Wohnbaufläche Eschersheim-Nord ist diesem Anliegen in keiner Weise Genüge getan.
Zu 2. und zu 3. In der Anlage Nr. 7 und Nr. 8 des Berichtes B 350 in der Stellungnahme zum Regionalen Flächennutzungsplan wird Eschersheim-Nord als zusätzliches Wohnungsbaugebiet östlich des Neubaugebietes 'Nördlich der Anne-Frank-Siedlung’ angegeben. Diese Flächen betreffen sowohl Flächen für Erwerbsgartenbau, wohnungsferne Gärten Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünanlagen( Liste der Änderungswünsche, B 350).
In der Begründung zum Bebauungsplan B 451 steht dagegen u.a.: "Alle Teilflächen (Streuobstparzellen) mit dem höchsten Biotoppotential sind zu erhalten, zu sichern und bestandsgerecht zu pflegen“ in der textlichen Festsetzung zum Bebauungsplan Nr.451 steht unter 4.6. " Extensive Randbereiche: Die privaten Flächen mit der Zweckbestimmung 'Extensive Randbereiche’ sind mit einheimischen standortgerechten Gehölzgruppen in lockerer Anordnung zu bepflanzen und extensiv zu pflegen.“
Aus dem groben Übersichtsplan aus B 350 ist nicht ersichtlich, um welche neuen Wohnbauflächen es sich genau handeln soll. Es ist zu befürchten, dass es sich zumindest bei einem Teil der Flächen um hochwertige Biotopflächen und extensive Randbereiche handelt.
Die öffentlichen Grünflächen und die Vorschriften zur Gestaltung extensiver privater Grünflächen dienen als Ausgleich für die Bebauung nördlich der Anne-Frank-Siedlung (Maßnahmen auf den Flächen C, D und E (Begründung zum Bebauungsplan 451, Seite 10, 11).
Erwerbsgartenflächen, tragen zur erwünschten Verknüpfung von Arbeiten und Wohnen bei und dienen dem Erhalt wichtiger Arbeitsplätze. Die Grünflächen östlich des jetzigen Neubaugebietes Nördlich der Anne-Frank-Siedlung sind wichtige und stark genutzte Naherholungsflächen für die AnwohnerInnen und sollen auf jeden Fall erhalten bleiben.
Antragstellende Fraktion: GRÜNEHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2006, B 210 Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2006BB 210Beteiligung des Ortsbeirates hier: Aufhebung beziehungsweise Änderung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2005, § 8783Magistratsbericht
- 26. Mai 2006Sie sind hierOFOF 17/9Kein neues Baugebiet in Eschersheim Nord!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Juni 2006OAOA 59Kein neues Baugebiet in Eschersheim-Nord! Bericht des Magistrats vom 24.04.2006, B 210Anregung
- 19. September 2006Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 968Kein neues Baugebiet in Eschersheim-Nord!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD und GRÜNE gegen CDU (= Kenntnis), bei Enthaltung FDP und LINKE.WASG zu 2. SPD und GRÜNE gegen CDU (= Ablehnung), bei Enthaltung FDP und LINKE.WASG