Kein neues Baugebiet in Eschersheim-Nord! Bericht des Magistrats vom 24.04.2006, B 210
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Zu 1.: Nach dem Stadtverordnetenbeschluss vom 26.01.2006, § 10670, sollte der Magistrat “der Stadtverordnetenversammlung und den zuständigen Ortsbeirat über seine wesentlichen Wünsche zur Ausweisung neuer Siedlungs- oder Gewerbeflächen oder zur Änderung von Flächennutzungen bei der Aufstellung des Regionalen Flächennutzungsplanes im Voraus“ berichten. Mit der bloßen Erwähnung von der Wohnbaufläche Eschersheim-Nord ist diesem Anliegen in keiner Weise Genüge getan.
Zu 2. und zu 3.: In der Anlage Nr. 7 und Nr. 8 des Berichtes B 350 in der Stellungnahme zum Regionalen Flächennutzungsplan wird Eschersheim-Nord als zusätzliches Wohnungsbaugebiet östlich des Neubaugebietes ‚Nördlich der Anne-Frank-Siedlung’ angegeben. Diese Flächen betreffen sowohl Flächen für Erwerbsgartenbau, wohnungsferne Gärten, Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünanlagen (Liste der Änderungswünsche, B 350). In der Begründung zum Bebauungsplan B 451 steht dagegen u. a.: „Alle Teilflächen (Streuobstparzellen) mit dem höchsten Biotoppotential sind zu erhalten, zu sichern und bestandsgerecht zu pflegen“. In der textlichen Festsetzung zum Bebauungsplan Nr. 451 steht unter 4.6. „ Extensive Randbereiche: Die privaten Flächen mit der Zweckbestimmung ‚Extensive Randbereiche’ sind mit einheimischen standortgerechten Gehölzgruppen in lockerer Anordnung zu bepflanzen und extensiv zu pflegen.“ Aus dem groben Übersichtsplan in der Anlage des Berichts B 350 ist nicht ersichtlich, um welche neuen Wohnbauflächen es sich genau handeln soll. Es ist zu befürchten, dass es sich zumindest bei einem Teil der Flächen um hochwertige Biotopflächen und extensive Randbereiche handelt. Die öffentlichen Grünflächen und die Vorschriften zur Gestaltung extensiver privater Grünflächen dienen als Ausgleich für die Bebauung nördlich der Anne-Frank-Siedlung (Maßnahmen auf den Flächen C, D und E (Begründung zum Bebauungsplan 451, Seite 10, 11). Erwerbsgartenflächen tragen zur erwünschten Verknüpfung von Arbeiten und Wohnen bei und dienen dem Erhalt wichtiger Arbeitsplätze. Die Grünflächen östlich des jetzigen Neubaugebietes Nördlich der Anne-Frank-Siedlung sind wichtige und stark genutzte Naherholungsflächen für die Anwohner/-innen und sollen auf jeden Fall erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2006, B 210 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2006, ST 968 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 14.06.2006 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.07.2006, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Die Vorlage B 210 dient zur Kenntnis. 2.
- a)Die Ziffer 1. der Vorlage OA 59 wird abgelehnt.
- b)Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 59 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu
- CDU, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen SPD und LINKE.WASG (= Zurückweisung) zu 2. zu
- a)CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) zu
- b)CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP und ÖkoLinX/E.L. (B 210 = Zurückweisung, OA 59 = Annahme) NPD (B 210 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 59 = Ziffer
- Ablehnung, Ziffern 2. und
- Annahme)
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.07.2006, TO II, TOP 55 Beschluss:
- Die Vorlage B 210 dient zur Kenntnis. 2.
- a)Die Ziffer 1. der Vorlage OA 59 wird abgelehnt.
- b)Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 59 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu
- CDU, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen SPD, LINKE.WASG, REP und ÖkoLinX/E.L. (= Zurückweisung) sowie NPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2.
- a)CDU, GRÜNE, FDP und NPD gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF, REP und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme)
- b)CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) und FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 546,
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.07.2006 Aktenzeichen: 61 0
Inhalt
Anregung vom 08.06.2006, OA 59
entstanden aus Vorlage: OF 17/9 vom 26.05.2006
Betreff:
Kein neues Baugebiet in Eschersheim-Nord! Bericht des Magistrats vom 24.04.2006, B 210
Vorgang:
Bebauungsplan Nr. 451; B 350/04; OM 42 OBR 9
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Bericht des Magistrats B 210 wird zurückgewiesen.
- Eine neue Wohnbaufläche östlich des Neubaugebietes nördlich der Anne-Frank-Siedlung wird abgelehnt.
- Der Magistrat wird aufgefordert, die Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 451 zu erhalten.
Begründung:
Zu 1.: Nach dem Stadtverordnetenbeschluss vom 26.01.2006, § 10670, sollte der Magistrat “der Stadtverordnetenversammlung und den zuständigen Ortsbeirat über seine wesentlichen Wünsche zur Ausweisung neuer Siedlungs- oder Gewerbeflächen oder zur Änderung von Flächennutzungen bei der Aufstellung des Regionalen Flächennutzungsplanes im Voraus“ berichten. Mit der bloßen Erwähnung von der Wohnbaufläche Eschersheim-Nord ist diesem Anliegen in keiner Weise Genüge getan.
Zu 2. und zu 3.: In der Anlage Nr. 7 und Nr. 8 des Berichtes B 350 in der Stellungnahme zum Regionalen Flächennutzungsplan wird Eschersheim-Nord als zusätzliches Wohnungsbaugebiet östlich des Neubaugebietes 'Nördlich der Anne-Frank-Siedlung’ angegeben. Diese Flächen betreffen sowohl Flächen für Erwerbsgartenbau, wohnungsferne Gärten, Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünanlagen (Liste der Änderungswünsche, B 350).
In der Begründung zum Bebauungsplan B 451 steht dagegen u. a.: "Alle Teilflächen (Streuobstparzellen) mit dem höchsten Biotoppotential sind zu erhalten, zu sichern und bestandsgerecht zu pflegen“. In der textlichen Festsetzung zum Bebauungsplan Nr. 451 steht unter 4.6. " Extensive Randbereiche: Die privaten Flächen mit der Zweckbestimmung 'Extensive Randbereiche’ sind mit einheimischen standortgerechten Gehölzgruppen in lockerer Anordnung zu bepflanzen und extensiv zu pflegen.“
Aus dem groben Übersichtsplan in der Anlage des Berichts B 350 ist nicht ersichtlich, um welche neuen Wohnbauflächen es sich genau handeln soll. Es ist zu befürchten, dass es sich zumindest bei einem Teil der Flächen um hochwertige Biotopflächen und extensive Randbereiche handelt.
Die öffentlichen Grünflächen und die Vorschriften zur Gestaltung extensiver privater Grünflächen dienen als Ausgleich für die Bebauung nördlich der Anne-Frank-Siedlung (Maßnahmen auf den Flächen C, D und E (Begründung zum Bebauungsplan 451, Seite 10, 11).
Erwerbsgartenflächen tragen zur erwünschten Verknüpfung von Arbeiten und Wohnen bei und dienen dem Erhalt wichtiger Arbeitsplätze. Die Grünflächen östlich des jetzigen Neubaugebietes Nördlich der Anne-Frank-Siedlung sind wichtige und stark genutzte Naherholungsflächen für die Anwohner/-innen und sollen auf jeden Fall erhalten bleiben.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2006, B 210
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2006BB 210Beteiligung des Ortsbeirates hier: Aufhebung beziehungsweise Änderung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2005, § 8783Magistratsbericht
- 26. Mai 2006OFOF 17/9Kein neues Baugebiet in Eschersheim Nord!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Juni 2006Sie sind hierOAOA 59Kein neues Baugebiet in Eschersheim-Nord! Bericht des Magistrats vom 24.04.2006, B 210Anregung
- 19. September 2006Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 968Kein neues Baugebiet in Eschersheim-Nord!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 210 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 59 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 59 werden im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen SPD und LINKE.WASG (= Zurückweisung) zu 2. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und ÖkoLinX/E.L. (B 210 = Zurückweisung, OA 59 = Annahme) NPD (B 210 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 59 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. und 3. Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 210 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 59 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 59 werden im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen SPD, LINKE.WASG, REP und ÖkoLinX/E.L. (= Zurückweisung) sowie NPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. a) CDU, GRÜNE, FDP und NPD gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF, REP und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) und FDP (= Ablehnung)