Neugestaltung Eschersheimer Landstraße Bushaltestellen in Höhe der Stadtbahnstation "Am Lindenbaum" (Anschluss an M 201)
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 967
Betreff: Neugestaltung Eschersheimer Landstraße Bushaltestellen in Höhe der Stadtbahnstation "Am Lindenbaum" (Anschluss an M 201) Die Bushaltestellen in Höhe der U-Bahn-Haltestelle "Am Lindenbaum" wurden als Nachtbushaltestellen (n3) ausgebaut. Die Haltestellen wurden nach den geltenden standardisierten Arbeits- und Regelplänen zur Barrierefreiheit der Stadt Frankfurt am Main hergestellt. Die Bordsteinhöhen von 22 Zentimetern entsprechen den Anforderungen des Landes und des Bundes an die Barrierefreiheit. Gemäß diesen Anforderungen ist ein Um- und Neubau von Bushaltestellen nur dann nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) förderfähig, wenn eine Bordsteinhöhe von 20 bis 25 Zentimeter eingehalten wird. Von dieser Regelung kann nur in zwingend fachlich begründeten Ausnahmen abgewichen werden. Die im Zickzack verlaufende Flächenmarkierung auf der Fahrbahn kennzeichnet nach den einschlägigen Regelwerken eine Sperrfläche für Bushaltstellen. Dem Kfz-Verkehr wird damit signalisiert, dass diese Fläche für Busse freizuhalten ist und keine Kraftfahrzeuge abgestellt werden dürfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. November 2018MM 201Konsolidierter Gesamtabschluss 2017 der Stadt Frankfurt am Main (Konzernabschluss)Magistratsvortrag
- 4. Februar 2019OFOF 594/9Neugestaltung Eschersheimer Landstraße Bushaltestellen in Höhe der Stadtbahnstation „Am Lindenbaum“ (Anschluss an M 201)Ortsbeiratsantrag · FDP
- 14. Februar 2019VV 1152Neugestaltung Eschersheimer Landstraße Bushaltestellen in Höhe der Stadtbahnstation „Am Lindenbaum“ (Anschluss an M 201)Anfrage
- 17. Mai 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 967Neugestaltung Eschersheimer Landstraße Bushaltestellen in Höhe der Stadtbahnstation "Am Lindenbaum" (Anschluss an M 201)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab