Grenzmarkierung in der Julius-Brecht-Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Problematik der Grenzmarkierung in der Julius-Brecht-Straße reagiert, indem er eine Änderung im Bereich der Verkehrsinsel angeordnet hat. Ziel ist es, das illegale Parkverhalten zu unterbinden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Auch eine Grenzmarkierung um die Verkehrsinsel herum mittels Verkehrszeichen (VZ) 299 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) stellt eine Überbeschilderung dar, wie sie in der Stellungnahme des Magistrats (ST 1852) zur OM 6178 bereits erläutert wurde. Die vom Ortsbeirat geschilderte Situation ist jedoch nicht haltbar. Offenbar ist nicht jedem Fahrzeugführenden klar, dass auch hier das Halten am linken Fahrbahnrand ein Verstoß gegen die StVO darstellt. Deshalb wurde bereits im November eine Änderung im Bereich der Verkehrsinsel angeordnet. Das bisher schlecht einzusehende VZ 211 StVO "vorgeschriebene Fahrtrichtung" wird deutlich sichtbar an die Spitze an einer auf der "Südseite" der Verkehrsinsel neu zu markierenden Sperrfläche gesetzt. Dies sollte das illegale Parkverhalten auch im weiteren Verlauf der Verkehrsinsel unterbinden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2020OMOM 6178Sperrfläche in der Julius-Brecht-StraßeDirektanregung
- 12. Oktober 2020STST 1852Sperrfläche in der Julius-Brecht-StraßeStellungnahme
- 14. Dezember 2020OFOF 1120/10Grenzmarkierung in der Julius-Brecht-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 12. Januar 2021OMOM 7016Grenzmarkierung in der Julius-Brecht-StraßeDirektanregung
- 30. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 964Grenzmarkierung in der Julius-Brecht-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab