Sperrfläche in der Julius-Brecht-Straße
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Einrichtung von Sperrflächen in der Julius-Brecht-Straße. Der Magistrat lehnt die Anregung ab, da die bestehende Parkordnung bereits gesetzlich geregelt ist und eine zusätzliche Beschilderung als überflüssig erachtet wird.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Die Julius-Brecht-Straße wird im Rahmen der allgemeinen Streife kontrolliert. An der genannten Örtlichkeit wurden in diesem Jahr zehn ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge verwarnt. Eine Erhöhung der Kontrolldichte ist aufgrund der personellen Ressourcen und der Bevorzugung von verkehrlichen Schwerpunkten nicht möglich. Gemäß §12 Absatz 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Halten und Parken nur am rechten Fahrbahnrand erlaubt. Damit ist die Parkordnung in diesem Kreisel bereits durch Gesetz vorgegeben. Es handelt sich somit um ein bewusstes Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmenden. Einer weiteren Beschilderung durch Sperrflächen (Verkehrszeichen (VZ) 298 StVO) oder Haltverbotsschilder bedarf es nicht. Dies wäre eine Überbeschilderung nach § 39 Absatz 1 StVO. Zumal eine Sperrfläche nicht überfahren werden darf und diese somit zu weiteren Problemen führen würde. Aus diesen Gründen wird die Anregung abgelehnt. Das VZ 211 StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung) wird jedoch an einer besser sichtbaren Stelle angebracht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juni 2020OFOF 991/10Sperrfläche in der Julius-Brecht-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. Juni 2020OMOM 6178Sperrfläche in der Julius-Brecht-StraßeDirektanregung
- 12. Oktober 2020Sie sind hierSTST 1852Sperrfläche in der Julius-Brecht-StraßeStellungnahme
- 14. Dezember 2020OFOF 1120/10Grenzmarkierung in der Julius-Brecht-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 12. Januar 2021OMOM 7016Grenzmarkierung in der Julius-Brecht-StraßeDirektanregung
- 30. April 2021Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 964Grenzmarkierung in der Julius-Brecht-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab