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Grenzmarkierung in der Julius-Brecht-Straße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
47 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, gänzlich um die kreisförmige Fläche eine Grenzmarkierung (Verkehrszeichen 299 StVO) einzurichten. Das Zeichen 299 erlaubt immerhin das Befahren der markierten Fläche.

Begründung

Julius-Brecht-Straße Vorgang: OM 6178/20 OBR 10; ST 1852/20 Der Magistrat führt in seiner Stellungnahme vom 12.10.2020, ST 1852, an: "Es handelt sich somit um ein bewusstes Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmenden. Einer weiteren Beschilderung durch Sperrflächen (Verkehrszeichen (VZ) 298 StVO) oder Haltverbotsschilder bedarf es nicht. Dies wäre eine Überbeschilderung nach § 39 Absatz 1 StVO. Zumal eine Sperrfläche nicht überfahren werden darf und diese somit zu weiteren Problemen führen würde." Der Magistrat sieht sich nicht in der Lage, diesen Bereich adäquat zu überwachen und die permanente Situation vor Ort lässt vermuten, dass nicht alle Verkehrsteilnehmenden sich dieses Fehlverhaltens so bewusst sind. Eine geeignete Bodenmarkierung könnte dem vermutlich besser entgegenwirken.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Juni 2020OFOF 991/10Sperrfläche in der Julius-Brecht-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 17. Juni 2020OMOM 6178Sperrfläche in der Julius-Brecht-StraßeDirektanregung
  3. 12. Oktober 2020STST 1852Sperrfläche in der Julius-Brecht-StraßeStellungnahme
  4. 14. Dezember 2020OFOF 1120/10Grenzmarkierung in der Julius-Brecht-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 12. Januar 2021Sie sind hier
    OMOM 7016Grenzmarkierung in der Julius-Brecht-Straße
    Direktanregung
  6. 30. April 2021Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 964Grenzmarkierung in der Julius-Brecht-StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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