Schwanheim: Playgarden-Festival an den Schwanheimer Dünen
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf einen Antrag zur Durchführung des Playgarden-Festivals reagiert, das nicht genehmigungsfähig war. Zukünftige Anträge des Veranstalters werden intensiver geprüft, um Rechtsverstöße zu vermeiden.
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Höchster Weg — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.02.2026.
- Es gab im letzten Umwelt - und Planungsausschuss max. Verwirrung. Mit der Zurücknahme des Bebauungsplan B865 (M1/26) wi26.02.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Bebauungsplan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) hier: Einstellung des Verfahrens05.01.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Wilde Müllablagerung unter der Schwanheimer Brücke, Südseite25.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Höchster Weg per E-MailStellungnahme des Magistrats
Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen werden durch das Ordnungsamt, Service-Center Veranstaltungen (SCV), auf Grundlage des § 29 (2) Straßenverkehrsordnung (StVO) genehmigt. Das Naturschutzgebiet Schwanheimer Dünen obliegt der Verwaltungskompetenz des Umweltamtes. Veranstaltungen auf Privatflächen hingegen bedürfen hinsichtlich der Flächennutzung keiner Genehmigung durch die Stadt Frankfurt am Main. Im vorliegenden Fall wurde seitens des Antragstellers ein Antrag auf Erteilung einer Beschallungsverfügung für die Liegenschaft Höchster Weg 70 für den Zeitraum 06.09.2019 bis 08.09.2019 gestellt. Die Liegenschaft Höchster Weg 70 ist ein Privatgrundstück, für deren Nutzung es keiner Erlaubnis nach § 29 (2) StVO bedarf. Daher wurde der o.g. Antrag auf Beschallung vom 16.07.2019 am 17.07.2019 mit den gesetzlich vorgesehenen Lärmgrenzwerten, gebunden an die Örtlichkeit Höchster Weg 70, verfügt. Diese Beschallungsverfügung ist lediglich eine Art Verschriftlichung der für die jeweilige Gebietszuweisung vorgesehenen gesetzlichen Vorgaben und beinhaltet keinerlei Genehmigung zur Nutzung öffentlicher Flächen. Sie stellt keinerlei Genehmigung zur Nutzung jedweder Flächen, zum Parken von Fahrzeugen oder Durchführen einer Veranstaltung im Naturschutzgebiet dar. Beim Umweltamt wurde ein Antrag für die Grundstücke in der Gemarkung Schwanheim, Flur 31, Flurstücke 219, 219 und 171/1 gestellt. Diese Flächen befinden sich jedoch nicht im direkten Umfeld der Liegenschaft Höchster Weg 70. Somit lag für die beim Umweltamt beantragten Flächen keine Beschallungsverfügung vor. Dem örtlich zuständigen 10. Polizeirevier sowie der zuständigen Stelle der Stadtpolizei wurde die Beschallungsverfügung am 17.07.2019 zur Kenntnis übersandt. Nach Angaben des Umweltamtes wurde eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung für die Veranstaltung mit Angabe der Notwendigkeit des Aufstellens transportabler Anlagen und von Park- und Zeltmöglichkeiten seitens des Antragstellers am 22.08.2019, und somit 15 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin, beantragt. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Veranstaltung bereits beworben. Sowohl die Stadtpolizei, als auch der Veranstalter wurden am 06.09.2019 per Mail informiert, dass die Veranstaltung nicht genehmigungsfähig ist. Der Versagungsbescheid seitens der Unteren Naturschutzbehörde erging am 24.09.2019. Weder bei der Stadtpolizei noch im SCV ging eine Beschwerde über besagte Veranstaltung ein. Bei Eingang einer Beschwerde mit den in der Anfrage des Ortsbeirates genannten Informationen, hätte durch die Stadtpolizei eine Kontrolle erfolgen können. Durch diese wären für die Kontrollierenden vermutlich frühzeitiger die Diskrepanzen zwischen dem Genehmigten und dem tatsächlich Durchgeführten zu Tage getreten. Nach den diesjährigen Erfahrungen wird jedoch der Magistrat besonderes Augenmerk auf eventuelle zukünftige Anträge des besagten Veranstalters legen und breit gefächert in den Genehmigungsprozess einbeziehen, unabhängig der exakten Lage der beantragten Örtlichkeit. Darüber hinaus wird die Stadtpolizei nach Möglichkeit jede zukünftige Veranstaltung dieses Veranstalters kontrollieren, so es überhaupt noch zu dessen Antragstellung kommt. Zusätzlich hat der Magistrat als Untere Naturschutzbehörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet mit dem Ziel, den wiederholten Rechtsverstoß mit einem empfindlichen Bußgeld zu ahnden. Ein Antrag zur Durchführung einer Veranstaltung der gleichen Art, wird auch zukünftig durch die Untere Naturschutzbehörde nicht genehmigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2019OFOF 1124/6Schwanheim: Playgarden-Festival an den Schwanheimer DünenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Oktober 2019OMOM 5249Schwanheim: Playgarden-Festival an den Schwanheimer DünenDirektanregung
- 24. Januar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 94Schwanheim: Playgarden-Festival an den Schwanheimer DünenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab