Nied: Abschuss von Kormoranen an der Nidda endlich stoppen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit dem Thema des Kormoranabschusses an der Nidda. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erlaubnis zum Abschuss abgelaufen ist und ein neues Gutachten zu den Auswirkungen des Abschusses in Auftrag gegeben wird. Die Entscheidung über zukünftige Abschüsse hängt von den Ergebnissen dieses Gutachtens ab.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Zu
- Die Erlaubnis war befristet bis einschließlich 31.03.2021 und ist nunmehr ausgelaufen. 2021 wird die Untere Fischereibehörde in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde die Erstellung eines neuen Gutachtens zu den Auswirkungen des Abschusses von Kormoranen auf die Fischbestände in der Nidda in Auftrag geben. Seitens der beiden städtischen Behörden wird angestrebt, dieses Gutachten als Entscheidungsgrundlage zu verwenden, wenn ein neuer Antrag auf Abschuss von Kormoranen gestellt werden sollte. Dementsprechend wird die Erstellung des Gutachtens abgewartet. Zu
- Der Abschuss von Kormoranen als Mittel der Vergrämung wurde aufgrund des Erlasses zum Schutz der natürlich vorkommenden aquatischen Tierwelt und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran vom
- Dezember 2018 in Bereichen, in denen laufende Wiederansiedelungsprojekte durch Kormoraneinflüge gefährdet sind, erlaubt. Die zwischenzeitlich abgelaufene Erlaubnis gestattete den Abschuss von bis zu 30 Kormoranen pro Jahr, enthielt aber auch die Verpflichtung, der Unteren Fischereibehörde Frankfurt am Main jährlich bis zum 15.04. die Anzahl getätigter Abschüsse unter Angabe von Ort und Zeit des Abschusses zu melden. Von der Erlaubnis wurde nicht vollumfänglich Gebrauch gemacht. Die in der Erlaubnis aufgeführten Bereiche der Nidda (von der Eschbachmündung bei Harheim bis zum Ulmenrück/ vom Mündungsbereich in den Main bis zum Sossenheimer Wehr/ Obere Nidda bis zum Eschersheimer Wehr) sowie den Erlenbach auf Frankfurter Gebiet beziehen sich auf die Wiederansiedelungsprojekte der Meerforelle aus 2015 und des Schneiders aus
- Zu
- Die Zahl der getätigten Abschüsse ist der Unteren Fischereibehörde Frankfurt am Main jährlich bis zum 15.04. zu melden. Daher ist die Antwort noch nicht abschließend möglich. Bereits jetzt mitgeteilt wurde der Abschuss von 14 Tieren im Erlaubniszeitraum 2020/2021. Da seit dem 01.04.2021 keine Erlaubnis mehr zum Abschuss von Kormoranen besteht, entfällt die Grundlage für eine Bejagbarkeit. Ob es im Winter 2021/2022 zu weiteren Kormoranabschüssen kommen wird, hängt von dem noch zu erstellenden Gutachten ab.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. August 2020BB 355Was macht der Kormoran in der Corona-Krise?Magistratsbericht
- 9. November 2020OFOF 1415/6Nied: Abschuss von Kormoranen an der Nidda endlich stoppenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. November 2020OAOA 637Nied: Abschuss von Kormoranen an der Nidda endlich stoppenAnregung
- 30. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 948Nied: Abschuss von Kormoranen an der Nidda endlich stoppenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab