Parkzone 18
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) macht eindeutige Vorgaben zur Einrichtung von Bewohnerparkgebieten:
Ein Bewohnerparkgebiet muss ein in sich geschlossener, also klar abgegrenzter Bereich sein, der einen Durchmesser von 1.000 m nicht überschreiten darf. Eine "Überlappung" von Bewohnerparkgebieten ist nicht zulässig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Januar 2023OFOF 558/2Parkzone 18Ortsbeiratsantrag · FDP
- 23. Januar 2023OMOM 3426Parkzone 18Direktanregung
- 17. April 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 945Parkzone 18Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab