Parkzone 18
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Parkzone 18 im Bewohnerparken auf die Randgebiete der Parkzonen 16 und 17 auszuweiten, um Überlastungen in der Parkzone 18 zu reduzieren. Dies soll die Nutzung der Parkmöglichkeiten für Anwohner verbessern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
- Der Magistrat wird gebeten, die Parkzone 18 im Bewohnerparken auf die Randgebiete der Parkzonen 16 und 17 auszuweiten . Die Gebiete der Parkzonen 16 und 17 bleiben dabei unverändert.
- Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit sich die Parkzonen im Ortsbezirk 2 sinnvoll in den Randgebieten "überlappen" können.
Begründung
Im Zuge von der durch Parkraumbewirtschaftung unterschiedlich starken Belastung der im Westend-Nord liegenden Parkzonen, kommt es teilweise zu Überlastungen, insbesondere in der Parkzone 18. Es erscheint vor diesem Hintergrund unbillig, wenn Inhaber eines Bewohnerparkausweises nicht am Rande der gegenüberliegenden Parkzone parken können, ohne dabei einen Strafzettel zu riskieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Januar 2023OFOF 558/2Parkzone 18Ortsbeiratsantrag · FDP
- 23. Januar 2023Sie sind hierOMOM 3426Parkzone 18Direktanregung
- 17. April 2023Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 945Parkzone 18Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats