Barrierefreie Nutzung aller Verkehrsmittel ermöglichen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 944
Betreff: Barrierefreie Nutzung aller Verkehrsmittel ermöglichen Im Ortsbezirk 8 fahren vor allem Busse des Busbündels A. Das Busbündel wird seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2012 von der Transdev Rhein-Main GmbH bedient; die Laufzeit des Verkehrsvertrags endet im Dezember 2020. Da die beauftragten Busverkehrsunternehmen - so seinerzeit auch Transdev - zum Neustart eines Busbündels die meisten Fahrzeuge neu beschaffen, verkehren jetzt gegen Ende der Vertragslaufzeit im Bündel A eher ältere Fahrzeuge. Auch wenn die (neuen) Fahrzeuge beim Bündelstart im Dezember 2012 dem Stand der Technik entsprachen, so war die Mitnahmemöglichkeit von e-Scootern seinerzeit noch keine Voraussetzung gewesen. Das Bündel A wird erneut ausgeschrieben und Mitte Dezember 2020 neu vergeben werden. Transdev wird an der aktuellen Busflotte des Bündels A jedoch keine Um- oder Nachrüstungsmaßnahmen mehr vornehmen. Die Fahrzeugvorgaben für die neuen Ausschreibungsunterlagen beinhalten die e-Scooter-Tauglichkeit, sodass davon ausgegangen werden kann, dass ab Mitte Dezember 2020 die Mitnahme in allen Fahrzeugen des Bündels möglich sein wird. Es dient zur Kenntnis, dass von den 75 Bussen, mit denen Transdev das Busbündel A derzeit betreibt, 32 Fahrzeuge sich zur Mitnahme eines e-Scooters eignen.
Zu 1.: Die morgendliche Zuteilung der Busse auf die einzelnen Linien innerhalb eines Busbündels erfolgt dispositiv, d.h. es sind nicht immer die gleichen Fahrzeuge, die eine bestimmte Linie oder bestimmte Kurse auf einer Linie bedienen. In diesem Sinne wird es keine Buslinien im Bündel A geben, die grundsätzlich geeignet oder ungeeignet für die Mitnahme eines e-Scooters sind.
Zu 2.: Wie oben bereits ausgeführt, wird der Betreiber Transdev seine Busflotte für die kurze Restlaufzeit des Busbündels A nicht nachrüsten. Es dient zur Kenntnis, dass mit dem bundesweit abgestimmten Erlass vom März 2017 zwar die Bedingungen für die Mitnahme e‐Scooter in Linienbussen im ÖPNV geregelt wurden und dass darüber hinaus auch die Empfehlung ausgesprochen wurde, sowohl geeignete e-Scooter als auch geeignete Busse mit einem "Siegel" (d.h. Piktogramm) zu kennzeichnen. Mit dem Erlass ist jedoch keine Verpflichtung zur Nachrüstung derzeit nicht geeigneter, älterer Busse verbunden.
Zu 3.: Da - wie oben beschrieben - die Zuteilung der Busse auf die Linien und einzelnen Kurse täglich neu erfolgt, kann die vom Ortsbeirat angeregte Fahrgastinformation nicht erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2019OFOF 402/8Barrierefreie Nutzung aller Verkehrsmittel ermöglichenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Februar 2019VV 1185Barrierefreie Nutzung aller Verkehrsmittel ermöglichenAnfrage
- 17. Mai 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 944Barrierefreie Nutzung aller Verkehrsmittel ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab