Griesheim: Verkehrssicherheit an der Einmündung der Eichenstraße in die Lärchenstraße erhöhen
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Verkehrssicherheit an der Einmündung der Eichenstraße in die Lärchenstraße geprüft und festgestellt, dass die Sichtbedingungen akzeptabel sind. Es wird jedoch eine Verbesserung der Sichtbeziehung durch die Aufstellung von Verkehrszeichen angestrebt, um die Sicherheit zu erhöhen.
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Lärchenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- E-Ladesäulen und Schnellladesäulen am GriesheimCenter15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- 1. Bebauungsplan Nr. 950 - Südlich Mainzer Landstraße/Westlich in der Schildwacht hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 579 Ä - Südlich Mainzer Landstraße/Westlich in der Schildwacht 1. vereinfachte Änderung hier: Einstellung de24.11.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
- Verkehrskonzept GriesheimSüd, Baustellensperrungen GriesheimMitte11.02.2025 · OA (Anregung Ortsbeirat)
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Neues zu Lärchenstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat sich vor Ort ein Bild von der Lage verschafft und festgestellt, dass sich die Sichtbedingungen nicht von einer Vielzahl anderer Kreuzungsbereiche im Stadtgebiet unterscheiden. Es ist den Verkehrsteilnehmenden hier durchaus zumutbar, sich unter vorsichtigem Annähern und unter Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gemäß der §§ 1 und 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO), in den Querverkehr einzureihen. Ist eine unübersichtliche Verkehrssituation gegeben, so darf sich der Verkehrsteilnehmende vorsichtig in den öffentlichen Straßenverkehr hineintasten, bis er die Übersicht hat. Hierbei gilt der Grundsatz (§ 1 StVO), dass alle Verkehrsteilnehmenden sich so zu verhalten haben, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Der Magistrat kann der Anregung, einen Verkehrsspiegel aufzustellen, daher nicht entsprechen. Die Verkehrssicherheit in diesem Bereich kann durch eine bessere Sichtbeziehung erhöht werden. Daher wird der Magistrat in der Lärchenstraße im südwestlichen und südöstlichen Ausfahrtsbereich der Eichenstraße Verkehrszeichen (Verkehrszeichen 314 mit Zusatzzeichen 1024-10 StVO) aufstellen. Diese Beschilderung weist Parkplätze für Personenkraftwagen aus, gewerblichen Fahrzeuge - wie zum Beispiel LKWs oder Sprinter - dürfen in diesem Bereich somit nicht mehr abgestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. November 2019OFOF 1163/6Griesheim: Verkehrssicherheit an der Einmündung der Eichenstraße in die Lärchenstraße erhöhenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. November 2019OMOM 5433Griesheim: Verkehrssicherheit an der Einmündung der Eichenstraße in die Lärchenstraße erhöhenDirektanregung
- 11. Mai 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 938Griesheim: Verkehrssicherheit an der Einmündung der Eichenstraße in die Lärchenstraße erhöhenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab