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LKW-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollieren

Vorlagentyp: STMagistrat
126 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926

Betreff: LKW-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollieren Lediglich das Einfahrtsverbot für Lastkraftwagen zu kontrollieren, ist leider nicht möglich. Situationsbedingt wären zumindest in Einzelfällen Kontrollen der Lenk- und Ruhezeiten sowie der Ladungssicherung notwendig. Die hierfür erforderliche Ausbildung ist im Gegensatz zur Landespolizei nicht Bestandteil des Ausbildungsplans der Straßenverkehrsamtes-Verkehrssicherheit. Auch verfügt das Straßenverkehrsamt-Verkehrssicherheit nicht über die technischen Mittel zur Kontrolle der Fahrtenschreiber. Der Magistrat hat deshalb die Landespolizei von der Anregung des Ortsbeirats in Kenntnis gesetzt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Februar 2013OFOF 166/11Lkw-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollierenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 18. März 2013OMOM 2086Lkw-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollierenDirektanregung
  3. 24. Juni 2013Sie sind hier
    STST 926LKW-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollieren
    Stellungnahme
  4. 30. März 2015OFOF 318/11Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen HinweisschildesOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 27. April 2015OMOM 4111Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen HinweisschildesDirektanregung
  6. 24. Juli 2015Antwort des Magistrats · nach 126 WochenSTST 1097Bestehendes LKW-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen HinweisschildesStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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