LKW-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollieren
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926
Betreff: LKW-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollieren Lediglich das Einfahrtsverbot für Lastkraftwagen zu kontrollieren, ist leider nicht möglich. Situationsbedingt wären zumindest in Einzelfällen Kontrollen der Lenk- und Ruhezeiten sowie der Ladungssicherung notwendig. Die hierfür erforderliche Ausbildung ist im Gegensatz zur Landespolizei nicht Bestandteil des Ausbildungsplans der Straßenverkehrsamtes-Verkehrssicherheit. Auch verfügt das Straßenverkehrsamt-Verkehrssicherheit nicht über die technischen Mittel zur Kontrolle der Fahrtenschreiber. Der Magistrat hat deshalb die Landespolizei von der Anregung des Ortsbeirats in Kenntnis gesetzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2013OFOF 166/11Lkw-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollierenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. März 2013OMOM 2086Lkw-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollierenDirektanregung
- 24. Juni 2013Sie sind hierSTST 926LKW-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollierenStellungnahme
- 30. März 2015OFOF 318/11Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen HinweisschildesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. April 2015OMOM 4111Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen HinweisschildesDirektanregung
- 24. Juli 2015Antwort des Magistrats · nach 126 WochenSTST 1097Bestehendes LKW-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen HinweisschildesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab