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Fußgängerüberweg zwischen Riedbergplatz und Otto-Schott-Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
159 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2016, ST 915

Betreff: Fußgängerüberweg zwischen Riedbergplatz und Otto-Schott-Straße Bei der Otto-Schott-Straße handelt es sich um eine Einbahnstraße innerhalb einer Tempo-30-Zone. Fußgängerüberwege dienen dem Zweck, den Fußgängern das sichere Überqueren der Straße zu ermöglichen. Laut Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) können Fußgänger gegenüber dem fließenden Verkehr nur dann bevorrechtigt werden, wenn das Fahrzeug- und Fußgängeraufkommen entscheidend hoch ist. Fußgängerüberwege können gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) nur in Ausnahmefällen in Tempo-30-Zonen angelegt werden. Wenige Ausnahmen bilden Straßen mit erhöhtem Durchgangs- und Erschließungsverkehr, Straßen ohne Rechts-vor-Links-Regelungen wegen ÖPNV-Verkehrs sowie weitere einzelne Situationen. Weitere Regelungen über die R-FGÜ 2001 hinaus bringt der Erlass vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung bezüglich Schulwege mit sich. Für den vom Ortsbeirat angeregten Bereich sind aber keine der möglichen Ausnahmen gegeben. Auch eine Fußgängerampel als Querungshilfe über die Otto-Schott-Straße zwischen Riedbergplatz und TEMMA-Markt ist nicht erforderlich, da rechtsabbiegende Fahrzeuge aus der Riedbergallee in die Otto-Schott-Straße gemäß § 9 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung gegenüber parallel laufenden Fußgängern wartepflichtig sind. Die bestehende Fußgängerampel in der Riedbergallee sichert den Fußgängerverkehr von und zur U-Bahn-Haltestelle. Es besteht hier kein Zusammenhang mit der Otto-Schott-Straße. Aus den oben genannten Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden. Aufgrund der zahlreichen Anregungen des Ortsbeirats und den komplexen Fragestellungen zur verkehrlichen Situation auf dem Riedberg ist der Magistrat gern bereit, einen Ortstermin mit Vertretern des Ortsbeirats zu organisieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 9. Januar 2016OFOF 527/12Fußgängerüberweg zwischen Riedbergplatz und Otto-Schott-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 22. Januar 2016OMOM 4984Fußgängerüberweg zwischen Riedbergplatz und Otto-Schott-StraßeDirektanregung
  3. 17. Mai 2016STST 793Fußgängerüberweg zwischen Riedbergplatz und Otto-Schott-StraßeStellungnahme
  4. 11. Juli 2016Sie sind hier
    STST 915Fußgängerüberweg zwischen Riedbergplatz und Otto-Schott-Straße
    Stellungnahme
  5. 12. Oktober 2018OFOF 360/12Fußgängerüberweg zwischen Riedbergplatz und Otto-Schott-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  6. 26. Oktober 2018OMOM 3836Fußgängerüberweg Otto-Schott-Straße zum RiedbergplatzDirektanregung
  7. 25. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 159 WochenSTST 164Fußgängerüberweg Otto-Schott-Straße zum RiedbergplatzStellungnahme
  8. 10. Februar 2019OFOF 402/12Fußgänger besser sichern zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  9. 22. Februar 2019OMOM 4337Fußgänger besser sichern zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-StraßeDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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