Geschwindigkeitsbegrenzung: Tempo 30 gegen Raser und Verkehrslärm auf der Sindlinger Bahnstraße
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Sindlinger Bahnstraße — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 907
Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung: Tempo 30 gegen Raser und Verkehrslärm auf der Sindlinger Bahnstraße Gemäß § 45 Absatz 9 der Straßenverkehrs-Ordnung sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs sind nur anzuordnen, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern, beispielsweise der Sicherheit und Ordnung, erheblich übersteigt. Um Erkenntnisse über die im genannten Abschnitt der Sindlinger Bahnstraße gefahrenen Geschwindigkeiten zu erlangen, wurde eine Langzeitmessung in Höhe Hausnummer 161 durchgeführt. In Richtung Zeilsheim wurden im Rahmen dieser Messung insgesamt 27.277 Fahrzeuge gemessen und lediglich 1,55 % Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt. In Richtung Sindlingen wurden insgesamt 25.055 Fahrzeuge gemessen und 2,74 % Übertretungen ermittelt. Die Werte, die sich im Verwarngeldbereich bewegen, liegen deutlich unter dem Frankfurter Durchschnitt und lassen keine außerordentliche Gefahrenlage erkennen. Darüber hinaus hat die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH mitgeteilt, dass bei einer Geschwindigkeitsreduzierung mit einer Kostenmehrung von ca. 83.000 Euro/Jahr zu rechnen wäre. Bei der Nachtbuslinie n8 müsste außerdem ein Teil des Linienweges entfallen, um die Umsteigemöglichkeit an der Konstablerwache mit den übrigen Nachtbuslinien weiterhin zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat davon ab, der Anregung zu entsprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. August 2011OFOF 117/6Geschwindigkeitsbegrenzung: Tempo 30 gegen Raser und Verkehrslärm auf der Sindlinger BahnstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. September 2011OMOM 356Geschwindigkeitsbegrenzung: Tempo 30 gegen Raser und Verkehrslärm auf der Sindlinger BahnstraßeDirektanregung
- 9. Dezember 2011STST 1359Geschwindigkeitsbegrenzung: Tempo 30 gegen Raser und Verkehrslärm auf der Sindlinger BahnstraßeStellungnahme
- 11. Juni 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 907Geschwindigkeitsbegrenzung: Tempo 30 gegen Raser und Verkehrslärm auf der Sindlinger BahnstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab