Geschwindigkeitsbegrenzung: Tempo 30 gegen Raser und Verkehrslärm auf der Sindlinger Bahnstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1359
Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung: Tempo 30 gegen Raser und Verkehrslärm auf der Sindlinger Bahnstraße Vorläufige Stellungnahme: Die Bearbeitung der Anregung konnte in der vorgegebenen Frist nicht erfolgen. Nach Abschluss der noch andauernden Überprüfung wird eine endgültige Stellungnahme abgegeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. August 2011OFOF 117/6Geschwindigkeitsbegrenzung: Tempo 30 gegen Raser und Verkehrslärm auf der Sindlinger BahnstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. September 2011OMOM 356Geschwindigkeitsbegrenzung: Tempo 30 gegen Raser und Verkehrslärm auf der Sindlinger BahnstraßeDirektanregung
- 9. Dezember 2011Sie sind hierSTST 1359Geschwindigkeitsbegrenzung: Tempo 30 gegen Raser und Verkehrslärm auf der Sindlinger BahnstraßeStellungnahme
- 11. Juni 2012Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 907Geschwindigkeitsbegrenzung: Tempo 30 gegen Raser und Verkehrslärm auf der Sindlinger BahnstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab