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Rotlichtüberwachungsanlage Hügelstraße/Ginnheimer Hohl

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 903

Betreff: Rotlichtüberwachungsanlage Hügelstraße/Ginnheimer Hohl Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre Rotlicht- / Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die Landespolizei und die Unfallkommission (UKO) vertreten sind. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern, wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie wir es innerhalb der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorfinden. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist, noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. An der genannten Einmündung liegt kein rotlichtbedingter Unfallschwerpunkt vor. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Februar 2019OFOF 590/9Rotlichtüberwachungsanlage Hügelstraße/Ginnheimer HohlOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 14. Februar 2019OMOM 4223Rotlichtüberwachungsanlage Hügelstraße/Ginnheimer HohlDirektanregung
  3. 13. Mai 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 903Rotlichtüberwachungsanlage Hügelstraße/Ginnheimer Hohl
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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