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Milieuschutz für die 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstraße 41-45a/Wittelsbacherallee 16-26/Jakob-Carl-Junior-Straße 2-8

Vorlagentyp: STMagistrat
161 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat auf die Anfrage bezüglich des Milieuschutzes für 257 mietpreisgebundene Wohnungen geantwortet. Trotz der Notwendigkeit des Erhalts dieser Wohnungen war der Eigentümer nicht bereit, die Bindungen zu verlängern, was die Stadt Frankfurt in ihrer Einflussnahme einschränkt.

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Stellungnahme des Magistrats

Die 257 mietpreisgebundenen Wohnungen waren Gegenstand von langen Verhandlungen zwischen dem Planungsdezernat und dem Eigentümer. In diversen persönlichen und telefonischen Gesprächen wurde dem Vermieter die Notwendigkeit des Erhalts der mietpreisgebundenen Wohnungen, die negativen Folgen für die Mieterinnen und Mieter bei Beendigung der Bindung sowie die finanziellen Möglichkeiten der Stadt Frankfurt nachdrücklich dargelegt. Der Eigentümer war dennoch nicht willens, die Bindungen zu verlängern. Lediglich eine einseitige Erklärung, die Mieten im Jahr 2021 nicht zu erhöhen, wurde abgegeben. Rechtlich verfügt die Stadt Frankfurt über keine Möglichkeiten, Bindungen zu verlängern, wenn dies der Eigentümer nicht mitträgt. Dies vorausgeschickt beantwortet der Magistrat die Fragen wie folgt: Mit dem Auslaufen der Sozialbindung nach Rückzahlung der öffentlichen Mittel wurden die oben angegebenen Wohnungen zu normalen, freifinanzierten Wohnungen, welche den Vorschriften des BGB unterliegen. Daher ist eine Einflussnahme der Stadtverwaltung auf die Mietpreisgestaltung nicht möglich. Entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M 217) sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung. So ist die Stadt nicht frei, in beliebigem Umfang Gebiete unter sogenannten Milieuschutz zu stellen. Vielmehr sind nach § 172 (1) Nr. 2 und (4) Baugesetzbuch (BauGB) die besonderen städtebaulichen Gründe darzulegen, weshalb die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten werden soll. Dabei findet die Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen des § 172 (1) Nr. 2 BauGB nach einer stadtweit einheitlichen Methodik statt. Unabhängig davon hat der Magistrat ein Monitoring "Aufwertungspotenzial und Verdrängungsgefährdung in Frankfurt am Main" aufgebaut, um Gentrifizierungs-/ Verdrängungsprozesse systematisch und nach einer stadtweit einheitlichen Methodik zu erkennen (Etat-Antrag E 6 vom 27.04.2012, § 1720 + Anl. 8 vom 31.05.2012). Der Wegfall der Sozialbindung hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Anwendungsvoraussetzungen des § 172 (1) Nr. 2 BauGB.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Oktober 2018MM 171Erhaltungssatzung Nr. 51 - Frankfurt am Main - Berger Straße hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGBMagistratsvortrag
  2. 8. November 2020OFOF 522/4Milieuschutz für die 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstraße 41-45a/Wittelsbacherallee 16-26/ Jakob-Carl-Junior-Straße 2-8Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  3. 23. November 2020OMOM 6877Milieuschutz für die 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstraße 41  45a/Wittelsbacherallee 16 - 26/Jakob-Carl-Junior-Straße 2 - 8Direktanregung
  4. 26. April 2021Sie sind hier
    STST 902Milieuschutz für die 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstraße 41-45a/Wittelsbacherallee 16-26/Jakob-Carl-Junior-Straße 2-8
    Stellungnahme
  5. 18. Juni 2021OFOF 51/4Ehemalige Sozialwohnungen Waldschmidtstraße 41 bis 45a/Wittelsbacherallee 16 bis 26/ JakobCarlJuniorStraße 2 bis 8: Kann hier das neue Baulandmobilisierungsgesetz greifen?Ortsbeiratsantrag · SPD
  6. 5. Juli 2021OMOM 526Ehemalige Sozialwohnungen Waldschmidtstraße 41 bis 45a/Wittelsbacherallee 16 bis 26/ JakobCarlJuniorStraße 2 bis 8: Kann hier das neue Baulandmobilisierungsgesetz greifen?Direktanregung
  7. 29. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 161 WochenSTST 1994Ehemalige Sozialwohnungen Waldschmidtstraße 41 bis 45a/Wittelsbacherallee 16 bis 26/Jakob Carl Junior Straße 2 bis 8: Kann hier das neue Baulandmobilisierungsgesetz greifen?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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